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IBM License Information document


LIZENZINFORMATION

Für die Lizenzierung der nachfolgend aufgelisteten Programme gelten zusätzlich zu den 'Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete' die folgenden Bedingungen.

Programmname: IBM Lotus Sametime Entry 8.5
Programmnummer: 5724-J23

Programmname: IBM Lotus Sametime Standard 8.5
Programmnummer: 5724-J23

Programmname: IBM Lotus Sametime Advanced 8.5
Programmnummer: 5724-S90

Unterstützungsprogramme

Das Programm wird als Multiproduktpaket lizenziert und enthält weitere Produkte, die zusammen mit dem Programm vertrieben werden ("Unterstützungsprogramme"). Der Lizenznehmer darf die Unterstützungsprogramme nur in Verbindung mit seiner lizenzierten Nutzung des Programms im Rahmen dieser Vereinbarung installieren und nutzen. Die Unterstützungsprogramme dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Unterstützungsprogramme zu übertragen oder weiterzuvertreiben. Durch die Bedingungen in der Vereinbarung für das Programm werden die Lizenzbedingungen für die Unterstützungsprogramme unter Umständen ersetzt oder geändert. Im Falle eines Widerspruchs haben die für das Programm geltenden Bedingungen Vorrang vor den Bedingungen der Lizenzvereinbarung, die den Unterstützungsprogrammen beigepackt ist. Wenn das Recht des Lizenznehmers zur Nutzung des Programms abläuft bzw. erlischt, muss der Lizenznehmer die Nutzung der Unterstützungsprogramme einstellen und alle Kopien dieser Programme vernichten oder unverzüglich bei der Stelle zurückgeben, von der er das Programm bezogen hat. Wenn der Lizenznehmer die anderen IBM Programme heruntergeladen hat, sollte er sich an die Stelle wenden, von der er das Programm bezogen hat. Um die Unterstützungsprogramme für eine Nutzung ohne die obigen Einschränkungen zu lizenzieren, sollte sich der Lizenznehmer an den IBM Vertriebsbeauftragten oder an die Stelle wenden, von der er das Programm bezogen hat, um die entsprechenden Lizenzen anzufordern.

Die Begriffsbestimmung für "Unterstützungsprogramme" ersetzt alle früheren Verweise auf "Andere IBM Programme".

Diese Liste enthält die Unterstützungsprogramme, die mit den Programmen lizenziert werden:
IBM Lotus Domino 8.5
IBM Webshere Application Server 7.0.x
DB2 Limited Use 9.5

Programmspezifische Bedingungen

"Programm" bezieht sich im Folgenden auf das Softwareprogramm, das in der Überschrift des jeweiligen Lizenzabschnitts genannt wird. Im Abschnitt mit der Überschrift "IBM Lotus Sametime Entry" bezieht sich Programm also auf IBM Lotus Sametime Entry, im Abschnitt mit der Überschrift "IBM Lotus Sametime Standard" auf IBM Lotus Sametime Standard usw. Jedes Programm enthält eine oder mehrere Serverkomponenten, die auf Unternehmensebene implementiert sind ("Server"), und eine oder mehrere Clientanwendungen, die auf Benutzerebene implementiert sind und Serviceanforderungen an den Server stellen ("Clients").

"Berechtigter Benutzer" ist eine Maßeinheit für die Lizenzierung eines Programms. Ein berechtigter Benutzer ist eine Einzelperson oder ein einzelnes Programm mit einer bestimmten Identität (ID) innerhalb oder außerhalb des Unternehmens des Lizenznehmers. Für jeden berechtigten Benutzer, der auf beliebige Weise direkt oder indirekt (z. B. über eine Einheit, ein Programm, eine Maschine oder einen Anwendungsserver) auf die Programmserver oder zugehörige Komponenten, Anwendungen, Funktionen, Features und/oder Leistungsmerkmale zugreift, ist ein Berechtigungsnachweis (Proof of Entitlement = PoE) erforderlich. Ein Berechtigungsnachweis belegt die Berechtigung des Lizenznehmers, dass ein berechtigter Benutzer auf das Programm und den im Programm enthaltenen Code zugreifen und diesen ausschließlich in Verbindung mit dem Programm und sonst zu keinem anderen Zweck verwenden darf. Die Anzahl der berechtigten Benutzer darf die Anzahl der Berechtigungsnachweise nicht überschreiten.

Ein Berechtigungsnachweis für einen berechtigten Benutzer kann nur dann zwischen Einzelpersonen übertragen, weitergegeben oder neu zugeordnet werden, wenn damit ein langfristiger Nutzerwechsel verbunden ist. Jeder berechtigte Benutzer darf den IBM Lotus Sametime Connect Client auf einem (1) oder mehreren Computern installieren und nutzen. Der Lizenznehmer darf so viele Programmserver oder Clients installieren, wie für den zuvor beschriebenen Zugriff in angemessenem Umfang erforderlich sind.

"Prozessor-Value-Unit" (PVU) ist eine Maßeinheit für die Lizenzierung eines Programms. Eine Beschreibung des PVU-Lizenzmodells ist unter http://www.ibm.com/software/lotus/passportadvantage/pvu_licensing_for_customers.html zu finden. Für jede Prozessor-Value-Unit der Maschine, auf der die Programmserver oder zugehörige Komponenten, Anwendungen, Features, Funktionen und/oder zugehörige Leistungsmerkmale vom Lizenznehmer installiert und genutzt werden, ist ein Berechtigungsnachweis erforderlich. Die Anzahl der Prozessor-Value-Units darf die Anzahl der Berechtigungsnachweise nicht überschreiten.

"Externe Benutzer" sind Benutzer, die keine Mitarbeiter oder unabhängigen Auftragnehmer im Unternehmen des Lizenznehmers sind und für die der Lizenznehmer keine Berechtigungsnachweise für berechtigte Benutzer erworben hat.

"Gleichzeitig angemeldeter Benutzer" ist eine Maßeinheit für die Lizenzierung eines Programms. Die Anzahl der gleichzeitig angemeldeten Benutzer wird als die maximale Anzahl oder Höchstzahl der mit dem/den Programmserver(n) gleichzeitig verbundenen Benutzer definiert. Ein "gleichzeitig angemeldeter Benutzer" ist als ein berechtigter Benutzer und/oder externer Benutzer definiert, der berechtigt ist, eine oder mehrere Verbindungen zum Programmserver herzustellen. Für jeden gleichzeitig angemeldeten Benutzer, der auf den Programmserver zugreift, ist ein Berechtigungsnachweis erforderlich. Die Anzahl der gleichzeitig angemeldeten Benutzer darf die Anzahl der Berechtigungsnachweise nicht überschreiten.

Mit dem Bezug des Programms erhält der Lizenznehmer gegebenenfalls gleichzeitig die Berechtigung zur Nutzung anderer IBM Programme (die gemeinsam als "Unterstützungsprogramme" und einzeln als "Unterstützungsprogramm" bezeichnet werden). Der Lizenznehmer darf die Unterstützungsprogrammsoftware ausschließlich in Verbindung mit dem Programm unter Berücksichtigung der nachfolgend ausdrücklich aufgeführten Beschränkungen einsetzen. Durch die Regelungen in diesem Dokument werden keine gültigen Lizenzen, die der Lizenznehmer für andere IBM Softwareprogramme besitzt und unabhängig von dem Programm erworben hat, geändert oder eingeschränkt.

IBM Lotus Sametime Entry wird mit den folgenden Unterstützungsprogrammen bereitgestellt:
1. IBM Lotus Domino
2. IBM WebSphere Application Server Network Deployment

IBM Lotus Sametime Standard wird mit den folgenden Unterstützungsprogrammen bereitgestellt:
1. IBM Lotus Domino
2. IBM WebSphere Application Server Network Deployment
3. IBM DB2 Limited Use Edition

IBM Lotus Sametime Advanced wird mit den folgenden Unterstützungsprogrammen bereitgestellt:
1. IBM Lotus Domino
2. IBM WebSphere Application Server Network Deployment
3. IBM WebSphere Event Broker
4. IBM WebSphere Message Broker
5. IBM DB2 Universal Database
6. IBM DB2 Universal Database Netsearch Extender

Die Unterstützungsprogramme dürfen nur auf der Grundlage der nachfolgend aufgeführten und zusätzlich geltenden Beschränkungen in Verbindung mit dem Programm/den Programmen genutzt werden:

IBM Lotus Domino:

Die Installation von IBM Lotus Domino ist Voraussetzung für die Nutzung von IBM Lotus Sametime Entry, IBM Lotus Sametime Standard und IBM Lotus Sametime Advanced. Wenn der Lizenznehmer keine separaten Lizenzen für IBM Lotus Domino von IBM erworben und IBM Lotus Domino demzufolge noch nicht installiert hat, darf er auf der Maschine, auf der die Programmserver installiert sind, die gleiche Anzahl von IBM Lotus Domino-Kopien installieren. Zum Lieferumfang von IBM Lotus Domino kann eine separate Lizenz gehören. Ungeachtet gegenteiliger Regelungen in den Bedingungen der separaten Lizenz darf IBM Lotus Domino ausschließlich in Verbindung mit dem Programm und sonst zu keinem anderen Zweck genutzt werden. Durch die Regelungen in diesem Dokument werden keine gültigen Lizenzen, die der Lizenznehmer für IBM Lotus Domino besitzt und unabhängig von dem Programm erworben hat, geändert oder eingeschränkt.

IBM WebSphere Application Server Network Deployment:
Zum Lieferumfang des Programms gehört WebSphere Application Server Network Deployment ("WAS ND").

Weitere IBM Application Server Solutions

Der Lizenznehmer darf mit WAS ND Kopien der Application Server Network Deployment-Komponente verwalten, die er unter einer Lizenz für WebSphere Network Deployment oder WAS for z/OS bezogen hat. Mit WAS ND dürfen keine Kopien der Application Server-Komponente verwaltet werden, die der Lizenznehmer im Rahmen einer Lizenz für WebSphere Application Server oder WebSphere Application Server - Express bezogen hat. Diese Einschränkung gilt nicht für die Job Manager-Komponente von WAS ND. Diese Komponente darf zusammen mit den Verwaltungsagenten jeder beliebigen WebSphere Application Server-Edition eingesetzt werden.

Komponenten ohne Kopierbeschränkung

Der Lizenznehmer darf eine unbegrenzte Zahl Kopien der WAS ND-Komponenten nur zur Unterstützung des Programms auf einer beliebigen Maschine installieren und nutzen.

Der IBM HTTP Server ist eine Komponente ohne Kopierbeschränkung, wobei der Lizenznehmer Unterstützung im Rahmen der Gewährleistung aber nur für die IBM HTTP Server-Komponenten erhält, die zur Unterstützung des Programms eingesetzt werden.
- IBM HTTP Server
- Administrative Scripting
- Administrative Console
- Performance and Analysis Tools: Dynamic Cache Monitor, Tivoli Performance Viewer, Performance Servlet
- WebServer Plugins
- Memory Dump Diagnostic for Java (MDD4J)
- IBM Update Installer for WebSphere Software
- IBM WebSphere Installation Factory
- WebSphere Application Client
- IBM Thin Clients einschließlich der folgenden:
- IBM Thin Client for EJB with WebSphere Application Server
- IBM Thin Client for JMS with WebSphere Application Server
- IBM Resource Adapter for JMS with WebSphere Application Server
- IBM Thin Client for JAX-RPC with WebSphere Application Server
- IBM Thin Client für JAX-WS with WebSphere Application Server
- IBM Thin Admin Client for WebSphere Application Server
- IBM Thin Client for JPA with WebSphere Application Server

Komponenten mit beschränkter Nutzung

Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, die Job Manager-Komponente von WAS ND nur auf der Maschine zu installieren und zu nutzen, auf der das Programm installiert ist, und nicht auf weiteren Maschinen.

IBM Lotus Expeditor:

Das Programm enthält Teile von IBM Lotus Expeditor. Für jede lizenzierte Programmkopie ist der Lizenznehmer berechtigt, die IBM Lotus Expeditor-Komponenten in Verbindung mit dem Programm zu installieren und zu nutzen. Die IBM Lotus Expeditor-Komponenten dürfen nur zur Ausführung von Plug-ins innerhalb eines Sametime-Clients verwendet werden, die die Sametime-Kernfunktionalität erweitern. Eine Nutzung für andere Zwecke ist nicht zulässig. Wenn IBM Lotus Expeditor als Plattform für andere Anwendungen oder andere Zwecke genutzt werden soll, muss der Lizenznehmer eine separate, uneingeschränkte Lizenz erwerben, die ihn zu einer solchen Nutzung berechtigt.

Die Microsoft Windows Mobile-Clients dieses Programms enthalten "GeoTrust Code Signing Credentials(TM) (CSC) for Windows Mobile". Zusätzliche Informationen über CSC for Windows Mobile sind unter http://www.geotrust.com/support/code-signing/smartphone-faq.html zu finden. Zu beachten ist, dass die CSC-Zertifikate ein Verfallsdatum haben und nach Beendigung der Unterstützung für dieses Programm ablaufen können. Durch abgelaufene Zertifikate kann die Nutzung des Programms auf bestimmten Einheiten eingeschränkt oder verhindert werden.

Das Programm enthält IBM 'LanguageWare'-Technologie und -Komponenten ("LW-Code"), die der Lizenznehmer nur in Verbindung mit seiner lizenzierten Nutzung des Programms installieren und verwenden darf. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, den LW-Code für andere Zwecke einzusetzen, zu übertragen oder weiterzuvertreiben. Es ist dem Lizenznehmer ausdrücklich untersagt, Funktionen des LW-Codes direkt zu nutzen; der LW-Code darf nur über die dokumentierten, vom Programm bereitgestellten Features, APIs und Tools verwendet werden. Wenn der LW-Code für eine Nutzung lizenziert werden soll, die im Rahmen dieser Vereinbarung nicht vorgesehen ist (Nutzung des gesamten Leistungsspektrums des Features einschließlich der Anpassungsfunktionen), sollte sich der Lizenznehmer bitte an den IBM Vertriebsbeauftragten oder an die Stelle wenden, von der er das Programm bezogen hat, um die entsprechenden Volllizenzen zu erwerben.

Eingeschränkte Lizenz für DB2 (DB2 Limited Use):

Dieses Programm wird zusammen mit der Datenserverkomponente der IBM DB2-Edition(en), die im Abschnitt "Unterstützungsprogramme" dieser Lizenzinformation angegeben ist/sind, als Produktpaket geliefert ("Bundled DB2 Edition"), das der folgenden eingeschränkten Lizenz unterliegt.

Der Lizenznehmer darf eine (1) Instanz der Bundled DB2 Edition installieren und nutzen, aber nur in Verbindung mit dem Programm und nur zur Speicherung und Verwaltung von Daten, die von dem Programm verwendet und generiert werden, nicht jedoch für andere Datenverwaltungszwecke. Die Bundled DB2 Edition darf nur von den internen Komponenten des Programms genutzt werden. Sie darf als Repository für die von dem Programm generierten Konfigurationsdaten verwendet werden, aber nicht zur Erstellung oder Erweiterung kundenspezifischer Anwendungen, die zur Speicherung von Geschäftsdaten dienen. Der Lizenznehmer ist nicht dazu berechtigt, von anderen Anwendungen aus eingehende Verbindungen zur Bundled DB2 Edition-Datenbank für Abfragen oder zur Erstellung von Berichten herzustellen. Mit der Bundled DB2 Edition dürfen nur bis zu maximal 4 GB des Instanzspeichers belegt werden.


Die Bundled DB2 Edition darf nur dann auf einer anderen Maschine installiert werden als das Programm, wenn das Programm nach der Gebührenmetrik auf der Basis von Prozessor-Value-Units (PVUs) oder berechtigten Benutzern lizenziert ist; andernfalls muss die Bundled DB2 Edition auf derselben Maschine installiert werden, auf der das Programm installiert ist. Wenn der Lizenznehmer die Bundled DB2 Edition auf einer anderen Maschine installiert als das Programm, darf seine Nutzung der Bundled DB2 Edition die Anzahl der Prozessor-Value-Units oder der berechtigten Benutzer (je nach Art der Lizenzierung), die er im Rahmen des Berechtigungsnachweises erworben hat, nicht überschreiten. Wenn der Lizenznehmer zum Beispiel 500 Prozessor-Value-Units für das Programm erworben hat, ist dies die Obergrenze für die Nutzung der Bundled DB2 Edition. Es ist dem Lizenznehmer nicht gestattet, DB2-Prozessor-Value-Units oder Berechtigungen für berechtigte Benutzer, die er über andere IBM Programme oder andere Lizenzen für IBM DB2-Editionen erworben hat, mit den PVU-Berechtigungen oder Berechtigungen für berechtigte Benutzer der oben beschriebenen Bundled DB2 Edition zu kombinieren oder zusammenzufassen. Eine Beschreibung des PVU-Lizenzmodells ist unter http://www-306.ibm.com/software/lotus/passportadvantage/pvu_licensing_for_customers.html zu finden.

Wird die Bundled DB2 Edition auf derselben Maschine installiert wie das Programm, dann darf die Nutzung der Bundled DB2 Edition die maximale Ressourcenkapazität oder sonstige Gebühreneinheiten im Berechtigungsnachweis des Lizenznehmers nicht überschreiten.

Der Lizenznehmer darf die Komponente High Availability and Disaster Recovery (HADR) nur zusammen mit der Einzelinstanz der Bundled DB2 Edition einsetzen, zu deren Installation und Nutzung er gemäß der obigen Erläuterung berechtigt ist. Die HADR-Komponente muss auf derselben Maschine installiert und genutzt werden, auf der die Bundled DB2 Edition installiert ist. Wenn der Lizenznehmer weitere 100 DB2-Prozessor-Value-Units erworben hat, ist er berechtigt, die HADR-Komponente auf einem zweiten Server zu nutzen, aber nur in einer Idle-Standby-Konfiguration. In einer "Idle-Standby"-Konfiguration ist DB2 auf den Idle-Standby-Servern installiert, die Server verarbeiten aber keine Benutzertransaktionen oder Abfrageworkloads. Ein DB2-Server wird als "inaktiv" (idle) angesehen, wenn er ausschließlich für Verwaltungsaktionen in Funktionsübernahmesituationen genutzt wird; z. B. zur Unterstützung von Protokollübertragungen, wenn sich eine Datenbank im Wartestatus für aktualisierende Recovery befindet, oder bei der Erstellung einer Flashkopie einer DB2-Datenbank und dem anschließenden Backup dieser Datenbankkopie auf einem anderen Server, oder bei der Synchronisierung einer Standby-Datenbank mit der HADR-Komponente.

Darüber hinaus ist der Lizenznehmer berechtigt, die folgenden Funktionen oder Features mit der Bundled DB2 Edition zu verwenden:
- pureXML

Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die folgenden Funktionen oder Features mit der Bundled DB2 Edition zu verwenden:
- DB2 Database Partitioning Feature
- Table Partitioning
- Backup Compression
- Materialized Query Tables (MQT)
- Multi-dimensional Clustering (MDC)

Sofern oben in dieser Lizenzinformation nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, ist der Lizenznehmer nicht berechtigt, separate Features, die für die vollständig lizenzierte Version der IBM DB2-Edition erhältlich sind, zu installieren oder zu nutzen, es sei denn, die Features wurden im Rahmen einer vollständig lizenzierten Version bezogen.

Wird das Programm zusammen mit einer separat lizenzierten IBM DB2-Edition eingesetzt, unterliegt die Nutzung der Bundled DB2 Edition den Lizenzbedingungen der betreffenden Edition, und nicht den Bedingungen dieser Lizenz für die eingeschränkte Nutzung.

Outside In:
Die unter dieser Vereinbarung lizenzierten Programme enthalten Outside In-Filterung und Dokumentanzeigetechnologie (die "Outside In Technology"), die von Oracle USA, Inc. ("Oracle") zur Verfügung gestellt wird. Der Begriff "Outside In Technology" umfasst sämtliche Technologie, die Oracle von deren Lieferanten unter Lizenz bereitgestellt wird. Der in dieser Vereinbarung verwendete Begriff "IBM Lieferant" schließt Oracle und deren Lieferanten ein. Zusätzlich zu den Bedingungen dieser Vereinbarung stimmt der Lizenznehmer als Voraussetzung für die Nutzung der Outside In Technology ausdrücklich den folgenden Regelungen zu:

Oracle USA, Inc. ist ein Drittbegünstigter dieser Vereinbarung.
Der Lizenznehmer darf das Programm nur übertragen, wenn er IBM vorab in Schriftform von der beabsichtigten Übertragung in Kenntnis setzt und im Übrigen die Bedingungen dieser Vereinbarung einhält.
Der Lizenznehmer darf die Ergebnisse von Vergleichstests (Benchmarktests), die für die Outside In Technology durchgeführt wurden, nicht veröffentlichen.
IBM ist berechtigt, die IBM Lieferanten über die Ergebnisse einer Compliance-Überprüfung, die die Komponenten der jeweiligen IBM Lieferanten betrifft, zu informieren.
Soweit gesetzlich zulässig, kommt der Uniform Computer Information Transactions Act ("UCITA") nicht zur Anwendung.

Verwaltung von IT-Services
Der Lizenznehmer kann seine IT-Services gänzlich durch Dritte verwalten lassen; als Lizenznehmer bleibt er jedoch verantwortlich für die Einhaltung aller Vertragsbedingungen, einschließlich, aber nicht begrenzt auf den Erwerb und die Verwaltung einer ausreichenden Anzahl von Lizenzen, wie in dieser Lizenzinformation beschrieben. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, seine Rechte oder Verpflichtungen in Teilen oder vollständig diesen Dritten zu überlassen, auf diese zu übertragen, zu delegieren oder Unterlizenzen zu erteilen, ohne zuvor die ausdrückliche, schriftliche Genehmigung von IBM einzuholen.

OEM-Programme

Wenn das Programm beim Kauf des Computers vorinstalliert war ("OEM-Programm"), darf der Lizenznehmer das OEM-Programm (oder die zugehörigen Datenträger) nicht ohne diesen Computer gegen Gebühr weitergeben.

I. IBM Lotus Sametime Entry - Lizenz für berechtigte Benutzer:

Der Lizenznehmer darf für dieses Programm nur Berechtigungsnachweise für berechtigte Benutzer erwerben. Jeder berechtigte Benutzer des Programms darf über den IBM Lotus Sametime Connect Client auf die Anwesenheitsanzeige- und/oder Instant-Messaging-Funktionen der Programmserver zugreifen.

Im Rahmen eines Berechtigungsnachweises für einen berechtigten Benutzer für das Programm ist die Nutzung der folgenden Features und Funktionalitäten anderer Sametime-Programme ausgeschlossen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: persistenter Gruppenchat, Broadcast-Communitys, Instant Share, Standortinformationen, Browser-Client, mobile Clients, Onlinebesprechungen, mehrere Communitys, Dateiübertragungen, Click-to-Call- und Click-to-Conference-Funktionen, Anwesenheitsanzeige für Telefonie, Voice, Video, Gateway-Server, Proxy-Server, Media-Manager, Toolkits, APIs, Plug-ins oder Anwendungen, die unter Verwendung der in den Programmtoolkits enthaltenen APIs erstellt wurden, mit Ausnahme der Plug-ins, die zur Integration mit ausgewählten Microsoft-Anwendungen bereitgestellt werden, und des Chat Logging Service Provider Interface.

II. IBM Lotus Sametime Standard - Lizenz für berechtigte Benutzer:


Wenn der Lizenznehmer Berechtigungsnachweise für berechtigte Benutzer für dieses Programm erwirbt, darf jeder berechtigte Benutzer die folgenden Funktionen ausführen:
1. Zugriff auf Anwesenheitsanzeige-, Instant-Messaging- und/oder Onlinebesprechungsfunktionen der Programmserver über einen beliebigen Client, einschließlich Sametime Connect Client, browserbasierter Clients, mobiler Clients, kundenspezifischer Clients, und/oder;
2. Nutzung von Anwendungen, die vom Lizenznehmer oder Drittherstellern unter Verwendung der Programmtoolkits, der APIs und/oder des Sametime-Proxy-Servers entwickelt wurden.

Im Rahmen eines Berechtigungsnachweises für einen berechtigten Benutzer für das Programm ist die Nutzung der folgenden Features und Funktionalitäten anderer Sametime-Programme ausgeschlossen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: persistenter Gruppenchat, Broadcast-Communitys, Instant Share und serverbasierte Standortinformationen.

Wenn der Lizenznehmer das Programm als Upgrade zur Erweiterung seiner beschränkten Nutzungsrechte für Sametime, die er über ein anderes IBM Programm erworben hat, bezieht, ist der Lizenznehmer berechtigt, anstelle der beschränkten Nutzungsrechte das volle Leistungsspektrum dieses Programms zu installieren und zu nutzen. Diese Lizenzierungsoption ist nur für die berechtigten Benutzer des ursprünglichen IBM Programms erhältlich und anwendbar, für das die beschränkten Nutzungsrechte ursprünglich erteilt worden sind und für das eine gültige Passport Advantage Software-Subscription und -Support-Vereinbarung besteht. Sie darf von anderen Benutzern nicht in Anspruch genommen werden. Upgrades können in einem Umfang bis maximal zur Anzahl der berechtigten Benutzer erworben werden, die im Berechtigungsnachweis für das ursprüngliche IBM Programm angegeben sind.

III. IBM Lotus Sametime Standard - Lizenz auf der Basis von Extranet-Prozessor-Value-Units

Wenn der Lizenznehmer PVU-Berechtigungsnachweise für dieses Programm erwirbt, darf er externen Benutzern die Ausführung der folgenden Funktionen ermöglichen:
1. Zugriff auf Anwesenheitsanzeige-, Instant-Messaging- und/oder Onlinebesprechungsfunktionen der Programmserver über einen beliebigen Client, einschließlich Sametime Connect Client, browserbasierter Clients, mobiler Clients, kundenspezifischer Clients, und/oder;
2. Nutzung von Anwendungen, die vom Lizenznehmer oder Drittherstellern unter Verwendung der Programmtoolkits, der APIs und/oder des Sametime-Proxy-Servers entwickelt wurden.

Der Lizenznehmer darf eine angemessene Anzahl von Sametime Connect Clients an externe Benutzer ausschließlich zu dem Zweck weitergeben, ihnen den Zugriff auf die Programmserver zu ermöglichen.

Im Rahmen eines Berechtigungsnachweises auf der Basis von Extranet-Prozessor-Value-Units für das Programm ist die Nutzung der folgenden Features und Funktionalitäten anderer Sametime-Programme ausgeschlossen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: persistenter Gruppenchat, Broadcast-Communitys, Instant Share und serverbasierte Standortinformationen.

IV. IBM Lotus Sametime Advanced - Lizenz für berechtigte Benutzer:

Wenn der Lizenznehmer Berechtigungsnachweise für berechtigte Benutzer für dieses Programm erwirbt, darf jeder berechtigte Benutzer die folgenden Funktionen ausführen:
1. Zugriff auf Anwesenheitsanzeige-, Instant-Messaging- und/oder Onlinebesprechungsfunktionen der Programmserver über einen beliebigen Client, einschließlich Sametime Connect Client, browserbasierter Clients, mobiler Clients, kundenspezifischer Clients, und/oder;
2. Nutzung von Programmserverfunktionen, die nur das Programm Sametime Advanced bietet (z. B. persistenter Gruppenchat, Community-Tools, Instant Share, Standortinformationen), über einen beliebigen Client, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Sametime Connect Client, browserbasierte Clients, mobile Clients, kundenspezifische Clients und/oder;
3. Nutzung von Anwendungen, die vom Lizenznehmer oder Drittherstellern unter Verwendung der Programmtoolkits, der APIs und/oder des Sametime-Proxy-Servers entwickelt wurden.

Wenn der Lizenznehmer das Programm als Upgrade zur Erweiterung seiner beschränkten Nutzungsrechte für Sametime, die er über ein anderes IBM Programm erworben hat, bezieht, ist der Lizenznehmer berechtigt, anstelle der beschränkten Nutzungsrechte das volle Leistungsspektrum dieses Programms zu installieren und zu nutzen. Diese Lizenzierungsoption ist nur für die berechtigten Benutzer des ursprünglichen IBM Programms erhältlich und anwendbar, für das die beschränkten Nutzungsrechte ursprünglich erteilt worden sind und für das eine gültige Passport Advantage Software-Subscription und -Support-Vereinbarung besteht. Sie darf von anderen Benutzern nicht in Anspruch genommen werden. Upgrades können in einem Umfang bis maximal zur Anzahl der berechtigten Benutzer erworben werden, die im Berechtigungsnachweis für das ursprüngliche IBM Programm angegeben sind.

V. IBM Lotus Sametime Advanced - Lizenz auf der Basis von Extranet-Prozessor-Value-Units

Wenn der Lizenznehmer PVU-Berechtigungsnachweise für dieses Programm erwirbt, darf er externen Benutzern die Ausführung der folgenden Funktionen ermöglichen:
1. Zugriff auf Anwesenheitsanzeige-, Instant-Messaging- und/oder Onlinebesprechungsfunktionen der Programmserver über einen beliebigen client, einschließlich Sametime Connect Client, browserbasierter Clients, mobiler Clients, kundenspezifischer Clients, und/oder;
2. Nutzung von Programmserverfunktionen, die nur das Programm Sametime Advanced bietet (z. B. persistenter Gruppenchat, Community-Tools, Instant Share, Standortinformationen), über einen beliebigen Client, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Sametime Connect Client, browserbasierte Clients, mobile Clients, kundenspezifische Clients und/oder;
3. Nutzung von Anwendungen, die vom Lizenznehmer oder Drittherstellern unter Verwendung der Programmtoolkits, der APIs und/oder des Sametime-Proxy-Servers entwickelt wurden.

Der Lizenznehmer darf eine angemessene Anzahl von Sametime Connect Clients an externe Benutzer ausschließlich zu dem Zweck weitergeben, ihnen den Zugriff auf die Programmserver zu ermöglichen.

VI. IBM Lotus Sametime Mobile

IBM Lotus Sametime Mobile wird dem Lizenznehmer zur Nutzung überlassen, wenn er einen gültigen Berechtigungsnachweis für IBM Lotus Sametime Standard oder IBM Lotus Sametime Advanced erworben hat.

Wenn der Lizenznehmer das Programm für den Zugriff auf einen Public Instant Messaging-Service ("Public IM") über das Sametime Gateway mit einem mobilen Endgerät nutzt, muss er vorher die Genehmigung des zuständigen Mobilfunkbetreibers einholen. Jeglicher Zugriff auf einen Public IM-Service über ein mobiles Endgerät ohne die erforderliche Genehmigung ist untersagt. Ferner ist der Lizenznehmer damit einverstanden, dass der Mobilfunkbetreiber unter Umständen Gebühren für einen Datenplan, der für die Nutzung des Programms erforderlich sein könnte, in Rechnung stellt, und dass er allein für irgendwelche Kosten aufkommen muss, die aus der Nutzung des Programms entstehen.

VII. IBM Lotus Web Conferencing