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IBM License Information document


LIZENZINFORMATION

Für die Lizenzierung der nachfolgend aufgelisteten Programme gelten zusätzlich zu den 'Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete' die folgenden Bedingungen.

Programmname: IBM Lotus Quickr 8.2
Programmnummer: 5724-S31

Unterstützungsprogramme

Das Programm wird als Multiproduktpaket lizenziert und enthält weitere Produkte, die zusammen mit dem Programm vertrieben werden ("Unterstützungsprogramme"). Der Lizenznehmer darf die Unterstützungsprogramme nur in Verbindung mit seiner lizenzierten Nutzung des Programms im Rahmen dieser Vereinbarung installieren und nutzen. Die Unterstützungsprogramme dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Unterstützungsprogramme zu übertragen oder weiterzuvertreiben. Durch die Bedingungen in der Vereinbarung für das Programm werden die Lizenzbedingungen für die Unterstützungsprogramme unter Umständen ersetzt oder geändert. Im Falle eines Widerspruchs haben die für das Programm geltenden Bedingungen Vorrang vor den Bedingungen der Lizenzvereinbarung, die den Unterstützungsprogrammen beigepackt ist. Wenn das Recht des Lizenznehmers zur Nutzung des Programms abläuft bzw. erlischt, muss der Lizenznehmer die Nutzung der Unterstützungsprogramme einstellen und alle Kopien dieser Programme vernichten oder unverzüglich bei der Stelle zurückgeben, von der er das Programm bezogen hat. Wenn der Lizenznehmer die anderen IBM Programme heruntergeladen hat, sollte er sich an die Stelle wenden, von der er das Programm bezogen hat. Um die Unterstützungsprogramme für eine Nutzung ohne die obigen Einschränkungen zu lizenzieren, sollte sich der Lizenznehmer an den IBM Vertriebsbeauftragten oder an die Stelle wenden, von der er das Programm bezogen hat, um die entsprechenden Lizenzen anzufordern.

Die Begriffsbestimmung für Unterstützungsprogramme ersetzt alle früheren Verweise auf "Andere IBM Programme".

Diese Liste enthält die Unterstützungsprogramme, die mit den Programmen lizenziert werden:
IBM WebSphere Application Server Network Deployment 6.0.2
IBM WebSphere Portal 6.0.1.1
IBM Workplace Web Content Management 6.0.1.1
IBM DB2 Restricted Enterprise Server Edition 9.1
IBM Tivoli Directory Server 6.1
IBM Lotus Domino Server 8.5

Separat lizenzierter Code

Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur Anwendung, wenn sie im Rahmen des geltenden Rechts, dem diese Lizenz unterliegt, als ungültig oder undurchführbar erachtet werden. Jede Komponente in der folgenden Liste wird als "separat lizenzierter Code" eingestuft. IBM stellt dem Lizenznehmer diesen Code unter Lizenz auf der Basis der Bedingungen der geltenden Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller in den NON_IBM_LICENSE-Dateien zur Verfügung, die dem Programm beigepackt sind. Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und IBM unterliegt die Nutzung des gesamten separat lizenzierten Codes durch den Lizenznehmer den Bedingungen der Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller, sofern nachfolgend nichts anderes angegeben ist.

Zukünftige Programmupdates oder Fixes können weiteren separat lizenzierten Code enthalten, der zusammen mit den zugehörigen Lizenzen ebenfalls in einer NON_IBM_LICENSE-Datei aufgeführt ist, die dem Programmupdate oder Fix beigepackt ist. Der Lizenznehmer bestätigt, dass er die Lizenzvereinbarungen in den NON_IBM_LICENSE-Dateien gelesen und akzeptiert hat. Wenn der Lizenznehmer die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht akzeptiert, darf er den separat lizenzierten Code nicht nutzen.

Für ein Programm, das der Lizenznehmer unter den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA) oder den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung (ILAN) bezogen hat, gilt Folgendes: Wenn der Lizenznehmer der ursprüngliche Lizenznehmer des Programms ist und die Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht akzeptiert, kann er in Übereinstimmung mit den Bedingungen im Abschnitt "Geld-zurück-Garantie" in den beiden oben genannten IBM Vereinbarungen und unter Einhaltung der dort angegebenen Frist das Programm zurückgeben.

Hinweis: Ungeachtet der Bedingungen in der Lizenzvereinbarung des Drittherstellers, der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und IBM gilt Folgendes:
(a) IBM stellt den separat lizenzierten Code ohne jede Gewährleistung zur Verfügung;
(b) IBM übernimmt keine Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend) für den separat lizenzierten Code, einschließlich der Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit von Rechten Dritter, die Handelsüblichkeit oder die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck;
(c) IBM ist dem Lizenznehmer gegenüber nicht haftbar und übernimmt keine Verpflichtung, ihn für irgendwelche Schäden hinsichtlich des separat lizenzierten Codes schadlos zu halten, zu entschädigen oder Ansprüche abzuwehren; und
(d) IBM haftet nicht für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden, einschließlich, aber nicht begrenzt auf Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene Einsparungen hinsichtlich des separat lizenzierten Codes.

Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die Gewährleistung und Haftung von IBM für den separat lizenzierten Code in Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den IBM Lizenzvereinbarungen explizit für Deutschland und Österreich angegeben sind.

Hinweis: IBM kann unter Umständen eingeschränkte Unterstützung für separat lizenzierten Code zur Verfügung stellen. Wenn Unterstützung angeboten wird, sind Einzelheiten und zusätzlich geltende Bedingungen in der Lizenzinformation (LI) zu finden.

Diese Liste enthält den separat lizenzierten Code:
JACL 1.3.1, 1,3,2
GTK+ API
GTK+ Binding and GNOME Binding
HP SDK for J2SE HP-UX 11i platform, adapted by IBM for IBM Software, v.1.4.2 and v.5.0

END OF SEPARATELY LICENSED CODE

Benchmarking

Der Lizenznehmer darf die Ergebnisse von Benchmarktests des Programms oder seiner Unterkomponenten an Dritte weitergeben, sofern (A) er vollständig offenlegt, welche Methode im Benchmarktest angewendet wurde (z. B. Hardware- und Softwarekonfiguration, Installationsverfahren und Konfigurationsdateien); (B) er den Benchmarktest durchführt, indem er das Programm in der angegebenen Betriebsumgebung unter Verwendung der neuesten anwendbaren Updates, Patches und Fixes ausführt, die für das Programm von IBM oder den Drittherstellern, die IBM Produkte anbieten ("Dritthersteller"), zur Verfügung gestellt werden; und (C) er alle Anweisungen zur Leistungsverbesserung befolgt und alle bewährten Verfahren (Best Practices) anwendet, die in der Dokumentation des Programms und auf den IBM Support Websites für das Programm zu finden sind. Wenn der Lizenznehmer die Ergebnisse von Benchmarktests für das Programm veröffentlicht, haben IBM und die Dritthersteller (ungeachtet gegenteiliger Regelungen in irgendeiner Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und IBM oder den Drittherstellern) das Recht, die Ergebnisse von Benchmarktests hinsichtlich der Produkte des Lizenznehmers zu veröffentlichen, vorausgesetzt, IBM oder die Dritthersteller erfüllen beim Testen der Produkte des Lizenznehmers die obigen Anforderungen unter (A), (B) und (C).

Die obigen Bedingungen für Benchmarking gelten für die folgenden Programme oder Unterkomponenten:
IBM WEBSPHERE APPLICATION SERVER NETWORK DEPLOYMENT 6.0.2

IBM WEBSPHERE PORTAL 6.0.1.1

Programmspezifische Bedingungen

In diesen programmspezifischen Bedingungen steht der Begriff "Programm" für "IBM Lotus Quickr".

IBM LOTUS QUICKR

IBM bietet das Programm mit vier Lizenzierungsoptionen an:
- IBM Lotus Quickr Standard - Berechtigter Benutzer
- IBM Lotus Quickr Standard - Extranet
- IBM Lotus Quickr Entry - Berechtigter Benutzer
- IBM Lotus Quickr from Limited Use - Berechtigter Benutzer

Bei einer Lizenzierung des Programms auf der Basis der berechtigten Benutzer darf der Lizenznehmer das Programm zur Unterstützung der berechtigten Benutzer und für Erprobungszwecke jeweils in angemessener Zahl auf mehreren Servern installieren.

In einer Clusterumgebung darf der Lizenznehmer Kopien der Unterstützungsprogramme, die zusammen mit Lotus Quickr geliefert werden, zur Unterstützung der Lotus Quickr-Umgebung des Lizenznehmers in angemessener Zahl auf mehreren Servern installieren, außer in Fällen, in denen die Serverzahl durch die programmspezifischen Bedingungen der Unterstützungsprogramme begrenzt ist.

Im Sinne dieser Vereinbarung ist ein interner Benutzer entweder ein Mitarbeiter oder ein unabhängiger Auftragnehmer des Unternehmens. Jeder andere Benutzer gilt als externer Benutzer.

IBM Lotus Quickr Standard - Berechtigter Benutzer
Im Rahmen dieser Lizenzierungsoption kann das Programm auf der Basis der berechtigten Benutzer entweder für interne oder für externe Benutzer lizenziert werden. Der Lizenznehmer muss eine ausreichende Anzahl Lizenzen erwerben, da jeder einzelne Benutzer eine eigene Lizenz benötigt. Mit dieser Lizenz erhält der Benutzer die Berechtigung zur Nutzung des vollen Funktionsumfangs von Lotus Quickr.

IBM Lotus Quickr Standard - Extranet
Im Rahmen dieser Lizenzierungsoption kann das Programm auf der Basis von Value-Units für externe Benutzer lizenziert werden. Eine Lizenzierung nach Value-Units ist auch für interne Benutzer möglich, die anonym auf Lotus Quickr zugreifen. (Dies sind Benutzer, die nicht explizit für den Zugriff auf Lotus Quickr-Bereiche berechtigt sind.) Interne Benutzer, die explizit für den Zugriff auf einen Lotus Quickr-Bereich berechtigt sind, benötigen eine Lizenz für einen berechtigten Benutzer. Greifen Benutzer, die keine Lotus Quickr Standard-Lizenz für einen berechtigten Benutzer besitzen, auf einen Lotus Quickr-Server zu, dann muss der Prozessor des Lotus Quickr-Servers mit einer Lotus Quickr Standard - Extranet-Lizenz lizenziert sein.

IBM Lotus Quickr Entry - Berechtigter Benutzer
Im Rahmen dieser Lizenzierungsoption kann das Programm auf der Basis der berechtigten Benutzer lizenziert werden. Der Lizenznehmer muss eine ausreichende Anzahl Lizenzen erwerben, da jeder einzelne Benutzer eine eigene Lizenz benötigt. Diese Lizenz berechtigt den Benutzer nur für die Personal File Sharing-Services (gemeinsame Nutzung persönlicher Dateien) von Lotus Quickr, die über die Lotus Quickr Entry-Schablone bereitgestellt werden, die sich im Lotus Quickr Entry-Unterverzeichnis im AreaType-Verzeichnis befindet. Mit dieser Lizenz hat der Benutzer die Berechtigung zum Zugriff auf Lotus Quickr-Bereiche, die über die Lotus Quickr Entry-Schablone bereitgestellt werden, wobei der Zugriff sowohl über einen Web-Browser als auch über die Lotus Quickr-Connectors erfolgen kann. Der lizenzierte Benutzer erhält damit einen individuellen, aktiven Bereich für die gemeinsame Nutzung persönlicher Dateien, der über die Lotus Quickr Entry-Schablone erstellt wird, und darf außerdem auf die Dateiablagebereiche der anderen lizenzierten Benutzer zugreifen. Der lizenzierte Benutzer erhält keine Berechtigung zum Zugriff auf Lotus Quickr-Bereiche, die mit anderen Schablonen erstellt wurden. Für diese Zugriffsmöglichkeit muss eine Lizenz für Lotus Quickr Standard erworben werden.

IBM Lotus Quickr from Limited Use - Berechtigter Benutzer
Diese Lizenzierungsoption steht für Kunden zur Verfügung, die eine gültige, aktive Lizenz für die unten genannten Produkte besitzen, die eine eingeschränkte Lizenz für Lotus Quickr beinhalten. Mit der Teilenummer von Lotus Quickr from Limited Use - Berechtigter Benutzer werden die Beschränkungen, die in dem genannten Produkt angegeben sind, für den lizenzierten Benutzer aufgehoben. Wenn z. B. in dem genannten Produkt die Möglichkeit zum Zugriff auf ein Enterprise Content Management-Repository über die Quickr-Browserschnittstelle oder Lotus Quickr-Connectors beschränkt ist, wird diese Beschränkung durch die Lizenz für berechtigte Benutzer von Lotus Quickr from Limited Use aufgehoben. Mit dem Erwerb dieser Lizenz ändern sich die Lizenzbedingungen, und die Nutzung von Lotus Quickr unterliegt zukünftig den Lizenzbedingungen der Lotus Quickr-Standardlizenz für berechtigte Benutzer.

Die Anzahl der Lizenzen für berechtigte Benutzer von Lotus Quickr from Limited Use, die erworben werden können, ist wie folgt begrenzt:
- Wenn das Produkt, das die eingeschränkte Lizenz für Lotus Quickr enthält, auf der Basis von Prozessor-Value-Units (PVUs) erworben wurde, kann der Kunde maximal 20 Lizenzen für berechtigte Benutzer von Lotus Quickr from Limited Use pro PVU-Lizenzberechtigung erwerben. Beispiel: Ein Kunde mit 200 PVU-Lizenzen für WebSphere Portal Extend kann bis zu 4.000 Lizenzen für berechtigte Benutzer von Lotus Quickr from Limited Use erwerben.
- Wenn das Produkt, das die eingeschränkte Lizenz für Lotus Quickr enthält, auf Einzelbenutzerbasis lizenziert wurde, so kann der Kunde maximal eine Lizenz für einen berechtigten Benutzer von Lotus Quickr from Limited Use pro Benutzerlizenz erwerben.

Die folgenden Produkte enthalten eine eingeschränkte Lizenz für Lotus Quickr und sind die vorausgesetzten Produkte für den Erwerb von Lizenzen für berechtigte Benutzer von Lotus Quickr from Limited Use:
- IBM Lotus Collaboration Accelerator (5724-S88)
- IBM Lotus Collaboration Accelerator & WebSphere Portal Server (5724-T17)
- IBM WebSphere Portal Extend (5724-E76)

Für die Nutzung bestimmter Unterstützungsprogramme, die zum Lieferumfang dieses Programms gehören, kommen zusätzliche Bedingungen zur Anwendung, die nachfolgend erläutert werden.

IBM WEBSPHERE PORTAL

Zum Lieferumfang des Programms gehören Kopien bestimmter Komponenten von IBM WebSphere Portal Server ("Portal"). Der Lizenznehmer darf die Portalkomponenten ausschließlich zur Unterstützung seiner lizenzierten Nutzung des Programms installieren und nutzen, nicht jedoch für andere Zwecke (abgesehen von den nachfolgend beschriebenen Ausnahmen). Ohne die vorherigen Regelungen einzuschränken, darf der Lizenznehmer das Portal nicht nutzen, um Anwendungen zusammenzufassen, die auf Inhalte außerhalb des Programms zugreifen.

Ungeachtet der vorangehenden Regelungen darf der Lizenznehmer das Portal für folgende Zwecke nutzen:

1. Seine Mail und den Inhalt seines Kalenders in einem Quickr-Bereich (z. B. mit einem Portlet) zugänglich machen;
2. den Inhalt seiner Anwendung aus Lotus Domino in einem Quickr-Bereich zugänglich machen;
3. externe Feeds, wie z. B. RSS- oder Atom-Feeds, in einen Quickr-Bereich importieren;
4. Google Gadgets innerhalb eines Quickr-Bereichs verwenden;
5. Inhaltsrepositorys außerhalb eines Quickr-Bereichs durchsuchen;
6. Inhalt aus Microsoft SharePoint in einem Quickr-Bereich zugänglich machen;
7. Inhalt aus Lotus Connections in einem Quickr-Bereich zugänglich machen;

8. Inhalt aus einem Enterprise Content Management-Repository in einem Quickr-Bereich zugänglich machen (unter der Annahme, dass der Lizenznehmer über eine separate Lizenz zum Zugriff auf das Enterprise Content Management-Repository verfügt).

Portalportlets dürfen nur einem Quickr-Bereich hinzugefügt oder nur innerhalb eines Quickr-Bereichs verwendet werden. Das heißt, Portalseiten oder -portlets dürfen nicht hinzugefügt werden, um eine Portalumgebung außerhalb eines Quickr-Bereichs zu erstellen.

Falls weitere Portalfunktionen benötigt werden, muss der Lizenznehmer einen separaten Berechtigungsnachweis (Proof of Entitlement = PoE) für das Portal erwerben.

Das Portal enthält außerdem eine Reihe von Portlets, die bei der Programminstallation nicht automatisch mit installiert werden. Der Lizenznehmer darf diese Portlets auf sein eigenes Risiko hin nutzen. Die Portlets werden ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) mit allen bestehenden Mängeln zur Verfügung gestellt. IBM hat weder die Absicht noch irgendeine Verpflichtung, Unterstützung oder Bearbeitungen für die Portlets bereitzustellen. Vorbehaltlich einer gesetzlichen Gewährleistung, die nicht ausgeschlossen werden kann, übernimmt IBM im Hinblick auf die Portlets keine Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend), einschließlich der Gewährleistung für die Handelsüblichkeit, die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck oder die Freiheit von Rechten Dritter. IBM übernimmt ferner keine Gewährleistung für die unterbrechungs- und fehlerfreie Ausführung der Portlets. Der Lizenznehmer ist allein dafür verantwortlich festzustellen, ob die Portlets für seine Zwecke geeignet sind, und übernimmt sämtliche Risiken hinsichtlich der Nutzung, einschließlich der Risiken, die durch eventuelle Programmfehler, Beschädigung oder Verlust von Daten, Programmen oder Ausrüstung, Nichtverfügbarkeit des Programms oder Betriebsunterbrechungen, fehlende Rückwärts- und Vorwärtskompatibilität mit anderer Hardware und Software verursacht werden.

Das Portal kann Verschlüsselungsalgorithmen enthalten, die besonderen Exportbestimmungen des US-Handelsministeriums oder anderer Länder unterliegen. Einzelheiten über die verfügbare Verschlüsselungsstufe sind in der Programmdokumentation zu finden oder beim zuständigen IBM Ansprechpartner erhältlich.

Einige Portalkomponenten werden im Quellcodeformat zur Verfügung gestellt. Ungeachtet gegenteiliger Regelungen in der Vereinbarung darf der Lizenznehmer die in Quellcodeformat bereitgestellten Portalkomponenten ändern, Unterstützung wird aber nur für die unveränderten Binärcodeversionen der im Portalpaket enthaltenen Komponenten zur Verfügung gestellt, und nicht für den Quellcode dieser Komponenten oder die vom Lizenznehmer erstellten Bearbeitungen dieser Komponenten. IBM übernimmt für den Quellcode, der ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) zur Verfügung gestellt wird, keine Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend), einschließlich der Gewährleistung für die Handelsüblichkeit, die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck oder die Freiheit von Rechten Dritter.

IBM WORKPLACE WEB CONTENT MANAGEMENT

Zum Lieferumfang des Programms gehört eine Berechtigung zur Nutzung von IBM Workplace Web Content Management ("WCM"). Der Lizenznehmer darf WCM nur in Verbindung mit seiner lizenzierten Nutzung des Programms verwenden. Mit WCM können Inhaltselemente zur Verwendung in Lotus Quickr erstellt werden. Die WCM-Komponenten dürfen im Rahmen dieser Lizenz nur auf derselben Maschine installiert werden wie das Programm, außer wenn zusätzliche Lizenzen erworben werden. Es ist dem Lizenznehmer nicht gestattet, mit WCM Inhalte auf anderen Servern, Portalen, Websites oder in anderen Bereichen, die nicht dem Programm zugeordnet sind, zu syndizieren. Darüber hinaus sind die Verwendung der Voranzeige (Pre-Rendering) in HTML, föderierter Inhaltselemente (Federated Content Elements), lokaler Rendering-Portlets, ferner Rendering-Portlets und der WCM-Cachekonfiguration auf die WCM-Version beschränkt, die in dem Programm enthalten ist.

Auf der Basis der im Programm vorgesehenen Nutzung von WCM dürfen zusätzliche Kopien von WCM verwendet werden, sofern die Nutzung in Übereinstimmung mit den Bedingungen erfolgt, die in der Lizenzvereinbarung des WCM-Angebots dargelegt sind. Zusätzlich benötigte Kopien von IBM Workplace Web Content Management können über IBM Passport Advantage erworben werden.

WEBSPHERE APPLICATION SERVER NETWORK DEPLOYMENT
Zum Lieferumfang des Programms gehören Teile von WebSphere Application Server Network Deployment. Das Programm enthält die Application Server-Komponenten auf den folgenden CD-ROMs:

- Einer oder mehreren Application Server CD-ROMs
- Proxy Server for IBM WebSphere Application Server CD-ROM
- Edge Components CD-ROM
- Application Server Toolkit CD-ROM

Jeder Berechtigungsnachweis für einen Programmserver berechtigt den Lizenznehmer zur Installation und Verwendung einer (1) Kopie jeder WebSphere Application Server-Komponente, die sich auf den mitgelieferten Datenträgern befindet und für die Unterstützung der lizenzierten Nutzung des Programms erforderlich ist.

Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, dass alle Lizenzen, Vereinbarungen und Urheberrechtsgesetze für die Software von Drittherstellern, die zusammen mit dem Application Server genutzt wird, eingehalten werden. Die mit diesem Dokument erteilten Rechte für die Nutzung der Software von Drittherstellern sind auf keinen Fall umfassender als die Rechte, die für diese Software gelten, wenn sie ohne den Application Server weitergegeben wird.

KOMPONENTE MIT MEHREREN VERSIONEN: Auf den Datenträgern des Application Server können sich mehrere Versionen derselben Application Server-Komponente befinden, wie beispielsweise Versionen, die für verschiedene Betriebssysteme konzipiert oder in verschiedene Sprachen übersetzt sind. Jeder Berechtigungsnachweis für das Programm berechtigt den Lizenznehmer zur Nutzung einer einzigen Version des Application Server. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, mehrere Versionen derselben Application Server-Komponente auf der Basis desselben Berechtigungsnachweises einzusetzen, selbst wenn sich mehrere Versionen einer Komponente auf den Datenträgern für den Application Server befinden.

KOMPONENTEN OHNE KOPIERBESCHRÄNKUNG: Zusätzlich zu den obigen Berechtigungen umfasst jeder Berechtigungsnachweis für das Programm das Recht, eine unbegrenzte Anzahl Kopien der folgenden Application Server-Komponenten auf den Maschinen des Lizenznehmers zur Unterstützung seiner berechtigten Nutzung der Application Server-Komponenten zu installieren und zu nutzen. Pro Berechtigungsnachweis für das Programm unterliegt nur eine (1) Kopie einer einzigen Version der IBM HTTP Server-Komponenten den Gewährleistungen dieser Vereinbarung und ist für Unterstützung bei Fehlern berechtigt.

- IBM HTTP Server
- Admin Scripting
- Administrative Console
- Performance and Analysis Tools: Dynamic Cache Monitor, Tivoli Performance Viewer, Performance Servlet
- WebServer Plugins
- Embedded Messaging Client (nur Client)
- Application Client

KOMPONENTEN MIT BESCHRÄNKTER NUTZUNG: Die Nutzung der folgenden Application Server-Komponenten durch den Lizenznehmer ist beschränkt auf die unten angegebenen Einsatzmöglichkeiten zur Unterstützung der anderen Application Server-Komponenten. Die folgenden Application Server-Komponenten dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden.


PROXY SERVER-KOMPONENTEN: Die Proxy Server-Komponenten des Application Server werden in Haupt- und Unterkomponenten eingeteilt. Die Hauptkomponente ist der Caching-Proxy. Die Unterkomponenten sind u. a. Site-Selector, Metric-Server, Consultants und benutzerdefinierte Advisorfunktionen (custom advisors), die das Leistungsspektrum der Hauptkomponenten erweitern. Der Lizenznehmer ist berechtigt, (i) jeweils eine (1) Kopie der Proxy-Server-Hauptkomponenten und (ii) eine unbegrenzte Anzahl Kopien der Proxy-Server-Unterkomponenten auf einer beliebigen Maschine zu installieren und zu nutzen.

DATA DIRECT-KOMPONENTEN: Der Lizenznehmer darf die Data Direct-Komponenten des Application Server nur zur Unterstützung seiner berechtigten Nutzung der Application Server-Komponente auf einer Maschine installieren und nutzen. Die Data Direct-Komponenten dürfen nicht für andere Zwecke eingesetzt werden.

APPLICATION SERVER TOOLKIT: Der Lizenznehmer ist berechtigt, die Komponenten auf der Application Server Toolkit CD-ROM des Application Server in unbegrenzter Anzahl auf seinen Maschinen zur Unterstützung seiner berechtigten Nutzung der anderen Komponenten des WebSphere Application Server zu installieren und zu nutzen. Mit den Application Server Toolkit-Komponenten des Application Server entwickelte Anwendungen dürfen nur zusammen mit dem Application Server-Produkt eingesetzt und genutzt werden, für das der Lizenznehmer einen Berechtigungsnachweis erworben hat. Die Application Server Toolkit-Komponenten des Programms dürfen nicht für andere Zwecke eingesetzt werden.

BUSINESS SOLUTIONS-KOMPONENTEN: Zum Lieferumfang des Application Server können eine oder mehrere IBM Business Solutions CD-ROMs ("Business Solutions-Komponenten"). Sofern nachfolgend nicht anders geregelt, dürfen die Business Solutions-Komponenten nur zusammen mit den anderen Komponenten des Application Server und sonst zu keinem Zweck verwendet werden. Die Nutzung der Business Solutions-Komponenten unterliegt den folgenden Beschränkungen:

Auf der Business Solutions CD-ROM können Teile von IBM Tivoli Directory Server enthalten sein. Der IBM Tivoli Directory Server-Code, der sich auf der Business Solutions CD-ROM befindet, darf nur zusammen mit den anderen Komponenten auf dieser CD-ROM und sonst zu keinem anderen Zweck verwendet werden.

HP-UX JAVA RTE. Dieser Application Server umfasst HP-UX Java RTE-Software als separat lizenzierten Code, der auf der Grundlage der Bedingungen der HP-UX-Lizenzvereinbarung und nicht unter den Bedingungen dieser Vereinbarung lizenziert wird. Die HP-UX Java RTE-Software darf in keinem Fall geändert, ohne das Programm weitergegeben oder für einen anderen Zweck als zur Ausführung des Programms, in das die HP-UX Java RTE-Software integriert ist, genutzt werden.

QUELLCODE: Einige Komponenten des Application Server werden möglicherweise im Quellcodeformat zur Verfügung gestellt. Ungeachtet gegenteiliger Regelungen in dieser Vereinbarung wird Unterstützung nur für die unveränderten Binärcodeversionen der im Application Server-Paket enthaltenen Komponenten zur Verfügung gestellt, und nicht für den Quellcode dieser Komponenten oder die vom Lizenznehmer erstellten Bearbeitungen dieser Komponenten.

DB2 RESTRICTED ENTERPRISE SERVER EDITION

Das Programm enthält Teile der DB2 Restricted Enterprise Server Edition. Der Lizenznehmer darf eine (1) Kopie der DB2 Restricted Enterprise Server Edition nur in Verbindung mit seiner lizenzierten Nutzung des Programms zur Speicherung und Verwaltung von Daten installieren und nutzen, die von dem Programm verwendet und generiert werden, nicht jedoch für andere Datenverwaltungszwecke. Die DB2 Restricted Enterprise Server Edition darf nur von den internen Komponenten des Programms genutzt werden. Beispielsweise kann die DB2 Restricted Enterprise Server Edition als Repository für Konfigurationsdaten eingesetzt werden, die von dem Programm generiert werden, aber nicht zur Erstellung oder Erweiterung kundenspezifischer Anwendungen, mit denen Geschäftsdaten gespeichert werden. Diese Lizenz berechtigt Sie nicht dazu, von anderen Anwendungen aus eingehende Verbindungen zur Datenbank für Abfragen oder zur Erstellung von Berichten herzustellen. Der Lizenznehmer darf die separat erhältlichen, gebührenpflichtigen Features, die für DB2 verfügbar sind, nur installieren, wenn er eine vollständig lizenzierte DB2-Version bezieht.

Wird das Programm zusammen mit einem separat lizenzierten DB2-Datenserver eingesetzt, haben die Lizenzbedingungen des Datenservers Vorrang vor diesen Bedingungen.

Die folgende Untergruppe an ausgeschlossenen Komponenten und/oder separat lizenziertem Code wurde von der Eclipse Foundation bereitgestellt: Ant, XML4J, Tomcat, SAX, DOM, MX4J, Lucene und HTML Parser, Mozilla Binding, JSch, Java SSH Applet, Eclipse, GTK+ Binding und GNOME Binding, OSGi Materials, Cairo library, Cairo Binding, XHTML DTDs, EMF, Commons Logging, Commons Collections, DOM interfaces, Pixman und Eclipse Help System 3.0.1 (gemeinsam als "Eclipse-Code" bezeichnet). Besondere Hinweise und wichtige Informationen zum Eclipse-Code, einschließlich Anweisungen zum Erhalt des Quellcodes, sind in den zugehörigen "about.html"-Dateien ("Produktinformationsdateien") zu finden, die mit dem Eclipse-Code geliefert werden. Die Produktinformationsdateien werden lediglich zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt, und ungeachtet gegenteiliger Regelungen in diesen Dateien unterliegt die Nutzung des Eclipse-Codes durch den Lizenznehmer den Bedingungen im obigen Abschnitt über ausgeschlossene Komponenten oder separat lizenzierten Code.

INFORMATIONEN ZUR WEITERGABE

Ist eine vom Lizenznehmer entwickelte Anwendung oder Schablone von Lotus Quickr-Schablonen abgeleitet oder abhängig, gelten für die Weitergabe der Anwendung oder Schablone des Lizenznehmers die folgenden Bedingungen:

1) Die Anwendung oder Schablone darf nur als Objektcode weitergegeben werden.
2) Der Lizenznehmer verpflichtet sich, IBM oder Dritthersteller, die IBM Produkte anbieten ("Dritthersteller"), von allen Ansprüchen von Dritten und gegen Dritte, die aufgrund der Nutzung oder Weitergabe der Anwendung oder Schablone des Lizenznehmers geltend gemacht werden, freizustellen.
3) Der Lizenznehmer darf für die Anwendung oder Schablone nicht denselben Pfadnamen wie für die Originalanwendung oder -schablone verwenden.
4) Der Lizenznehmer darf die Namen oder Marken von IBM oder Drittherstellern nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von IBM oder den Drittherstellern in Verbindung mit der Vermarktung seiner Anwendung oder Schablone verwenden.
5) IBM oder die Dritthersteller stellen die Kopien dieser Anwendungen oder Schablonen ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) zur Verfügung, d. h., für die technische Unterstützung der Anwendung oder Schablone des Lizenznehmers ist der Lizenznehmer selbst verantwortlich.
6) IBM kann die Nutzung der Lotus Quickr-Schablonen jederzeit ohne Vorankündigung ändern oder einstellen.