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IBM License Information document


LIZENZINFORMATION

Für die Lizenzierung der nachfolgend aufgelisteten Programme gelten zusätzlich zu den Bedingungen in Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete die folgenden Vertragsbedingungen.

Programmname: IBM Lotus Notes 8.5
Programmnummer: 5724-E62
Berechtigung zur Nutzung auf Heimcomputer/tragbarem Computer: Das Programm darf auf der primären Maschine und einer weiteren Maschine unter der Voraussetzung installiert werden, dass es nicht auf beiden Maschinen gleichzeitig ausgeführt wird.

Programmname: IBM Lotus Domino Designer
Programmnummer: 5724-E62
Berechtigung zur Nutzung auf Heimcomputer/tragbarem Computer: Das Programm darf auf der primären Maschine und einer weiteren Maschine unter der Voraussetzung installiert werden, dass es nicht auf beiden Maschinen gleichzeitig ausgeführt wird.

Programmname: IBM Lotus iNotes for Messaging
Programmnummer: 5724-E62
Berechtigung zur Nutzung auf Heimcomputer/tragbarem Computer: Das Programm darf auf der primären Maschine und einer weiteren Maschine unter der Voraussetzung installiert werden, dass es nicht auf beiden Maschinen gleichzeitig ausgeführt wird.

Programmname: IBM Lotus iNotes for Collaboration
Programmnummer: 5724-E62
Berechtigung zur Nutzung auf Heimcomputer/tragbarem Computer: Das Programm darf auf der primären Maschine und einer weiteren Maschine unter der Voraussetzung installiert werden, dass es nicht auf beiden Maschinen gleichzeitig ausgeführt wird.

Programmname: IBM Lotus Notes with Collaboration
Programmnummer: 5724-E62
Berechtigung zur Nutzung auf Heimcomputer/tragbarem Computer: Das Programm darf auf der primären Maschine und einer weiteren Maschine unter der Voraussetzung installiert werden, dass es nicht auf beiden Maschinen gleichzeitig ausgeführt wird.

Programmname: IBM Lotus Notes with Messaging
Programmnummer: 5724-E62
Berechtigung zur Nutzung auf Heimcomputer/tragbarem Computer: Das Programm darf auf der primären Maschine und einer weiteren Maschine unter der Voraussetzung installiert werden, dass es nicht auf beiden Maschinen gleichzeitig ausgeführt wird.

Programmname: IBM Lotus Domino WebMail
Programmnummer: 5724-E62
Berechtigung zur Nutzung auf Heimcomputer/tragbarem Computer: Das Programm darf auf der primären Maschine und einer weiteren Maschine unter der Voraussetzung installiert werden, dass es nicht auf beiden Maschinen gleichzeitig ausgeführt wird.

Programmname: IBM Lotus iNotes for Collaboration Limited Use
Programmnummer: 5724-E62
Berechtigung zur Nutzung auf Heimcomputer/tragbarem Computer: Das Programm darf auf der primären Maschine und einer weiteren Maschine unter der Voraussetzung installiert werden, dass es nicht auf beiden Maschinen gleichzeitig ausgeführt wird.

Programmname: IBM Lotus iNotes for Messaging Limited Use
Programmnummer: 5724-E62
Berechtigung zur Nutzung auf Heimcomputer/tragbarem Computer: Das Programm darf auf der primären Maschine und einer weiteren Maschine unter der Voraussetzung installiert werden, dass es nicht auf beiden Maschinen gleichzeitig ausgeführt wird.

Programmname: IBM Lotus Notes for Collaboration Limited Use
Programmnummer: 5724-E62
Berechtigung zur Nutzung auf Heimcomputer/tragbarem Computer: Das Programm darf auf der primären Maschine und einer weiteren Maschine unter der Voraussetzung installiert werden, dass es nicht auf beiden Maschinen gleichzeitig ausgeführt wird.

Programmname: IBM Lotus Notes for Messaging Limited Use
Programmnummer: 5724-E62
Berechtigung zur Nutzung auf Heimcomputer/tragbarem Computer: Das Programm darf auf der primären Maschine und einer weiteren Maschine unter der Voraussetzung installiert werden, dass es nicht auf beiden Maschinen gleichzeitig ausgeführt wird.

Eingeschränkte Nutzungsrechte für andere IBM Programme

Haben Sie dieses Programm als Teil eines anderen IBM Programms ("Hauptprogramm") bezogen und ist dieses Programm dort unter "Andere IBM Programme" aufgelistet, so dient dieses Programm nur zur Unterstützung des Hauptprogramms und Ihre Rechte zur Nutzung des Programms werden durch die Lizenz des Hauptprogramms eingeschränkt. Wenn Sie eine separate Lizenz für dieses Programm erwerben möchten, die nicht durch die Lizenz des Hauptprogramms eingeschränkt wird, wenden Sie sich bitte an Ihren IBM Vertriebsbeauftragten.

Weitere IBM Programme

Das Programm wird als Multiproduktpaket lizenziert und enthält weitere Produkte, die zusammen mit dem Programm vertrieben werden ("Weitere IBM Programme"). Sie dürfen die weiteren IBM Programme nur in Verbindung mir Ihrer lizenzierten Nutzung des Programms im Rahmen dieser Vereinbarung installieren und nutzen. Die weiteren IBM Programme dürfen zu keinem anderen Zweck verwendet werden. Sie sind nicht berechtigt, die weiteren IBM Programme zu übertragen oder weiterzuvertreiben. Durch die Bedingungen in der Vereinbarung für das Programm werden die Lizenzbedingungen für die weiteren IBM Programme eventuell ersetzt oder geändert. Im Falle eines Widerspruchs haben die für das Programm geltenden Bedingungen Vorrang vor den Bedingungen der Lizenzvereinbarung, die den weiteren IBM Programmen beigepackt ist. Wenn Ihr Recht zur Nutzung des Programms abläuft bzw. der Vertrag von Ihnen oder IBM gekündigt wird, müssen Sie die Nutzung der weiteren IBM Programme einstellen und alle Kopien dieser Programme vernichten oder unverzüglich an den Programmlieferanten zurückgeben. Haben Sie die weiteren IBM Programme heruntergeladen, wenden Sie sich an die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben. Sollen die weiteren IBM Programme für eine Nutzung lizenziert werden, die im Rahmen dieser Vereinbarung nicht vorgesehen ist, wenden Sie sich bitte an den IBM Vertriebsbeauftragten oder an die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben, um die entsprechenden Lizenzen anzufordern.

Diese Liste enthält die weiteren IBM Programme, die mit dem Programm lizenziert werden:
IBM Lotus Domino Global Workbench
IBM Lotus Sametime Instant Messaging Limited Use
IBM Lotus Quickr Entry
IBM Lotus Notes Traveler
IBM Lotus Symphony

Ausgeschlossene Komponenten

Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur Anwendung, wenn sie im Rahmen der Gesetzgebung, der diese Lizenz unterliegt, als ungültig oder nicht durchsetzbar erachtet werden. Die Komponenten in der folgenden Liste sind "Ausgeschlossene Komponenten". Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM gilt Folgendes:
(a) Die Dritthersteller der ausgeschlossenen Komponenten (auch "Lieferanten" genannt) übernehmen keine Gewährleistung für die bereitgestellten Komponenten, einschließlich der Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Handelsüblichkeit, die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck und die Freiheit der Rechte Dritter;
(b) die Lieferanten haften in keinem Fall für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden (einschließlich, aber nicht begrenzt auf Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene Einsparungen) hinsichtlich der ausgeschlossenen Komponenten; und
(c) IBM und die Lieferanten übernehmen keine Verpflichtung, Sie für irgendwelche Schäden hinsichtlich der ausgeschlossenen Komponenten schadlos zu halten.


Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die Gewährleistung und Haftung von IBM für die ausgeschlossenen Komponenten in Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den IBM Lizenzvereinbarungen explizit für Deutschland und Österreich angegeben sind.

Hinweise und wichtige Informationen, die IBM Ihnen für die ausgeschlossenen Komponenten zur Verfügung stellen muss (einschließlich Anweisungen zum Erhalt des Quellcodes für bestimmte ausgeschlossene Komponenten), befinden sich in den NOTICES-Dateien, die dem Programm beigepackt sind.

Ihre Nutzung der ausgeschlossenen Komponenten unterliegt den Bedingungen der Vereinbarung und nicht den Bedingungen in den NOTICES-Dateien. Die Bedingungen der Vereinbarung werden nur von IBM und sonst von keiner anderen Partei angeboten. Zukünftige Programmupdates oder Fixpacks können weitere ausgeschlossene Komponenten enthalten, die zusammen mit zugehörigen Hinweisen und Informationen ebenfalls in einer Datei namens NOTICES aufgeführt sind, die dem Programmupdate oder Fixpack beigepackt ist.

Die ausgeschlossenen Komponenten sind:
ADAPTIVE Communication Environment 5.4.1
Apache Ant 1.5.4
Apache Ant 1.6.5
Apache Ant 1.7.0
Apache Axis 1.0, 1.4
Apache Derby 10.3.3.1
Apache Harmony :
* Annotation (Subversion: r573440 2007-09-11 (Arena R4745))
* Beans (Subversion: r573440 2007-09-11 (Arena R4745))
* jndi (Subversion: r573440 2007-09-11 (Arena R4745))
* lang-management (Subversion: r573440 2007-09-11 (Arena R4745))
* logging (Subversion: r573440 2007-09-11 (Arena R4745))
* security (Subversion: r573440 2007-09-11 (Arena R4745))
* sql (Subversion: r573440 2007-09-11 (Arena R4745))
* java.util (part of luni) (Subversion: r573440 2007-09-11 (Arena R4745))
Apache Jakarta Commons BeanUtils 1.6
Apache Jakarta Commons Codec 1.3
Apache Jakarta Commons Codec 1.3-minus-mp
Apache Jakarta Commons Collections 2.0
Apache Jakarta Commons Collections 2.1.1 (subset)
Apache Jakarta Commons Collections 3.1
Apache Jakarta Commons Configuration 1.1
Apache Jakarta Commons Digester 1.5
Apache Jakarta Commons Discovery 0.2
Apache Jakarta Commons EL 1.0
Apache Jakarta Commons FileUpload 1.0, 1.1
Apache Jakarta Commons HttpClient 3.0
Apache Jakarta Commons IO 1.2
Apache Jakarta Commons Lang 1.0.1, 2.0, 2.2
Apache Jakarta Commons Logging 1.0.4
Apache Jakarta Commons Net 1.4.1
Apache Jakarta Commons Pool 1.2
Apache Jakarta Commons Validator 1.0.2
Apache Jakarta JSP Standard Tag Library 1.1, 1.0.5
Apache Jakarta ORO 2.0.7, 2.0.8
Apache Jakarta Tag Library Date Time 1.0.1
Apache Jakarta Tag Library Mailer 1.1
Apache Jakarta Tag Library String 1.0.1
Apache Jakarta Tomcat Jasper2 1.0
Apache Lucene 1.9.1 (subset )
Apache MyFaces 1.1.1
Apache RegExp Parser 1.2
Apache Struts 1.1
Apache Tomcat 5.5.17
Apache Tomcat (Jasper compiler) 5.5.17
Apache Xalan-Java 2.5.2
BitStream Vera Fonts 1.10
Boost 1.27
BrowserLauncher 1.4b1
Bzip2 1.0.3 (subset)
Cairo Binding
Cairo Library 1.0.2
Carbon Binding
DWGDirect 1.12
Dojo 1.1.1
Ehcache 1.2.2
Eclipse 3.4.0
Eclipse Equinox (OSGi Services) 3.4.0
Eclipse GEF 3.4.0
Eclipse EMF 2.4.0
Eclipse eRCP 1.2 SWT Mobile Extensions
Eclipse SWT 3.3.0
Eclipse WTP 3.0.0
Eclipse XSD 2.4.0
Expat 1.0, 1.2, 1.95.7
Firefox 2.0.0.3 (subset)
Freetype 2.1.4
GData Java Client Library 1.15.2
HSQLDB 1.7.1
iBatis 2.3.0.677
iBatis DAO 2.2.0.638
iCal4j 1.0-beta4
ICU4C 3.4.1, 3.6.1
ICU4J 3.4.2, 3.8.1
Independent JPEG Group's LIBJPEG Release 6B
InfoZip 5.52
Info-Zip UnZipSFX stub file 5.50
iSpell Dictionaries 3.1.20
Java API for XML-based RPC (JAX-RPC) 1.1.0
Java Mirror API
JTidy 04aug2000r7
JTOPEN 4.4
JUnit 3.8.2, 4.3.1
Libpng 1.2.24, 1.2.7
log4cxx-0.9.7
Log4J 1.2.13
MATH DTD 4.01
Mozilla Binding
Nameprep 1.1
Open Office 1.1.0
Open SSL 0.9.7c
OSGi Materials 4.1.0
Pixman 0.1.6
Punycode 2.0.0
Putty 0.58
Quick 1.0.1
RSA MD5 (April 1992 Version - original IETF RFC 1321 sample implementation)
RSS Owl 1.1
Saxon -B v9
SOAP with Attachments API for Java (SAAJ) 1.2.0
SQLite 3.3.5
STLPort 5.0.2
S/MIME 3
Tomcat 3.2.4 (Jasper Compiler)
UDDI4J 2.0.5
W3C
WSDL4J 1.4.0, 1.5.1, 1.5.2
WSDL Schemas
WSIL4J 1.0.0
XHTML DTDs 1.1
XML4C 5.6.2
XML4J 4.3
XSLT4C 1.7
Xstream 1.2.2
XULRunner 1.8.1.3
zlib 1.1.4, 1.2.3

Separat lizenzierter Code

Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur Anwendung, wenn sie im Rahmen der Gesetzgebung, der diese Lizenz unterliegt, als ungültig oder nicht durchsetzbar erachtet werden. Jede Komponente in der folgenden Liste wird als "Separat lizenzierter Code" eingestuft. IBM stellt Ihnen diesen Code unter Lizenz auf der Basis der Bedingungen der geltenden Lizenzvereinbarung(en) der Dritthersteller in den NON_IBM_LICENSE-Dateien zur Verfügung, die dem Programm beigepackt sind. Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM unterliegt Ihre Nutzung des gesamten separat lizenzierten Codes den Bedingungen der Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller, sofern kein anderer Hinweis erfolgt.

Zukünftige Programmupdates oder Fixpacks können zusätzlich weiteren separat lizenzierten Code enthalten, der zusammen mit den zugehörigen Lizenzen ebenfalls in einer NON_IBM_LICENSE-Datei aufgeführt ist, die dem Programmupdate oder Fixpack beigepackt ist. Sie müssen bestätigen, dass Sie die Lizenzvereinbarungen in den NON_IBM_LICENSE-Dateien gelesen und akzeptiert haben. Wenn Sie die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht akzeptieren, dürfen Sie den separat lizenzierten Code nicht nutzen.

Für Programme, die Sie unter den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA) oder den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung (ILAN) erworben haben, gilt Folgendes: Wenn Sie der Originallizenznehmer des Programms sind und die Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht akzeptieren, können Sie in Übereinstimmung mit den Bedingungen im Abschnitt über die "Geld-zurück-Garantie" in der IPLA- oder ILAN-Vereinbarung von IBM und unter Einhaltung des dort angegebenen Zeitrahmens das Programm zurückgeben.

Hinweis: Ungeachtet der Bedingungen in der Lizenzvereinbarung des Drittherstellers, der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM gilt Folgendes:
(a) IBM stellt den separat lizenzierten Code ohne jede Gewährleistung zur Verfügung;
(b) IBM übernimmt keine Gewährleistung, einschließlich einer Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit der Rechte Dritter, die Handelsüblichkeit und die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck, hinsichtlich des separat lizenzierten Codes;
(c) IBM übernimmt keine Verpflichtung, Sie für irgendwelche Schäden hinsichtlich des separat lizenzierten Codes schadlos zu halten; und
(d) IBM haftet nicht für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden (einschließlich, aber nicht begrenzt auf Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene Einsparungen) hinsichtlich des separat lizenzierten Codes.

Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die Gewährleistung und Haftung von IBM für den separat lizenzierten Code in Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den IBM Lizenzvereinbarungen explizit für Deutschland und Österreich angegeben sind.


Hinweis: IBM stellt möglicherweise nur eingeschränkte Unterstützung für Teile des separat lizenzierten Codes zur Verfügung. Wenn Unterstützung angeboten wird, sind Einzelheiten und eventuell geltende zusätzliche Bedingungen in der Lizenzinformation (LI) zu finden.

Separat lizenzierter Code:
GNOME Binding
GTK+ Binding
GTK+ Binding for Mozilla
WAP DTDs 1.1, 1.3

Spezifizierte Einsatzbedingungen

Die Programmspezifikationen und die Angaben zu den spezifizierten Einsatzbedingungen befinden sich in der mit dem Programm gelieferten Dokumentation (sofern verfügbar), wie z. B. in einer Readme-Datei, oder in anderen, von IBM veröffentlichten Informationen, wie z. B. in einer Vertriebsfreigabe. Sie sind damit einverstanden, dass Dokumentationen dieser Art und andere Programminhalte nur in englischer Sprache zur Verfügung gestellt werden.

Programmspezifische Bedingungen

Im Sinne dieses Dokuments ist "Ihr Unternehmen" definiert als Ihre Mitarbeiter und unabhängigen Auftragnehmer sowie die Mitarbeiter und unabhängigen Auftragnehmer eines verbundenen Unternehmens (gemeinsam als "Ihr Unternehmen" bezeichnet). Ein "verbundenes Unternehmen" ist im vorliegenden Dokument jede rechtliche Einheit, die (i) von Ihnen kontrolliert wird; (ii) Sie kontrolliert; oder (iii) unter gemeinsamer Kontrolle mit Ihnen steht. "Kontrolle" bedeutet, dass sich mehr als fünfzig Prozent (50%) der Aktien oder Anteilsrechte der kontrollierten Einheit, die das Recht darstellen, Entscheidungen für eine solche Einheit zu treffen, im Besitz der kontrollierenden Einheit befinden oder direkt oder indirekt von ihr kontrolliert werden. Eine rechtliche Einheit wird nur so lange als verbundenes Unternehmen betrachtet, wie solche Eigentumsverhältnisse bestehen.

Im Sinne dieses Dokuments ist eine "Community" ein freigegebenes Verzeichnis oder eine Gruppe von Verzeichnissen, in der die berechtigten Benutzer und Gruppen innerhalb Ihres Unternehmens auf einem oder mehreren Lotus Sametime-Servern aufgelistet sind, die jeweils Zugriff auf das freigegebene Verzeichnis oder die Verzeichnisgruppe haben.

Der Begriff "Programm" bezieht sich auf "IBM Lotus Notes" und die zusammen mit IBM Lotus Notes gelieferten Softwareprogramme und wird im Folgenden jeweils für die Softwareprogramme verwendet, die in den einzelnen Abschnitten beschrieben sind. Der Begriff "Programm" bezieht sich also z. B. im Abschnitt mit der Überschrift "IBM Lotus Notes for Messaging" auf IBM Lotus Notes for Messaging und im Abschnitt mit der Überschrift "IBM Lotus Notes for Collaboration" auf IBM Lotus Notes for Collaboration.

Sie müssen für jede Einzelperson, die entweder direkt oder indirekt auf beliebige Weise mit dem eigenen Namen auf das Programm oder eine Komponente, Anwendung, Funktion, ein Feature oder ein Leistungsmerkmal des Programms zugreift, einen Berechtigungsnachweis erwerben. Jeder Berechtigungsnachweis enthält eine Clientzugriffslizenz (Client Access License= CAL) für die betreffende Person, die ihr gestattet, eine Verbindung zu einem IBM Lotus Domino Server herzustellen und mit diesem zu interagieren.

IBM Lotus Notes Traveler ist mit der gleichen Anzahl an Berechtigungsnachweisen im Lieferumfang des Programms enthalten, die Sie für das Programm erworben haben. Ihr Nutzung von Lotus Notes Traveler unterliegt den Bedingungen der Lizenzvereinbarung, die Lotus Notes Traveler beigepackt ist.

IBM Lotus Symphony ist mit der gleichen Anzahl an Berechtigungsnachweisen im Lieferumfang von IBM Lotus iNotes for Messaging und IBM Lotus iNotes for Collaboration enthalten, die Sie für das Programm erworben haben. Lotus Symphony gehört nicht zum Lieferumfang von IBM Lotus Notes for Messaging, IBM Lotus Notes for Messaging Limited Use, IBM Lotus Notes for Collaboration, IBM Lotus Notes for Collaboration Limited Use oder IBM Lotus Domino Designer. Ihr Nutzung von Lotus Symphony unterliegt den Bedingungen der Lizenzvereinbarung, die Lotus Symphony beigepackt ist.

Zum Lieferumfang des Programms gehört IBM Lotus Quickr Entry. IBM Lotus Quickr Entry darf von derselben Anzahl von Benutzern verwendet werden, für die Sie Berechtigungsnachweise für das Programm erworben haben. Dies gilt nicht, wenn es sich bei dem Programm um IBM Lotus Domino WebMail handelt. Ihre Nutzung von IBM Lotus Quickr Entry unterliegt den Bedingungen der Lizenzvereinbarung, die IBM Lotus Quickr Entry beigefügt ist.

Weitergabe von DXL-Schemadateien für Lotus Notes und Domino: Ist eine von Ihnen entwickelte Anwendung von den IBM Lotus Notes- und Domino-Dokumenttypdefinitions- oder XML-Schemadatentypdateien (gemeinsam als DXL-Schemadateien bezeichnet) abhängig, gelten für die Weitergabe der DXL-Schemadateien zusammen mit Ihrer Anwendung die folgenden Bedingungen:

1) Die DXL-Schemadateien dürfen nicht verändert werden.

2) Die Namen oder Marken von IBM oder Drittherstellern dürfen nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von IBM oder den Drittherstellern in Verbindung mit der Vermarktung Ihrer Anwendungen verwendet werden.

3) Die DXL-Schemadateien werden von IBM ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) zur Verfügung gestellt. Vorbehaltlich einer gesetzlichen Gewährleistung, die nicht ausgeschlossen werden kann, übernimmt IBM im Hinblick auf die mit Ihrer Anwendung weitergegebenen DXL-Dateien keine Gewährleistung, einschließlich der Gewährleistung für die Handelsüblichkeit und die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck oder die Freiheit der Rechte Dritter. Ungeachtet gegenteiliger Regelungen sind IBM, ihre Programmentwickler und Lieferanten nicht haftbar für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden jeglicher Art, einschließlich Verlust oder Beschädigung von Daten, oder andere wirtschaftliche Schäden, entgangene Gewinne, entgangene Geschäftsabschlüsse, Schädigung des guten Namens oder Verlust erwarteter Einsparungen, die in irgendeiner Weise aus der Weitergabe oder Nutzung der DXL-Schemadateien entstehen, selbst wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.

4) Für die technische Unterstützung Ihrer Anwendung sind Sie selbst verantwortlich. IBM kann die Nutzung der DXL-Schemadateien in der Zukunft ohne Vorankündigung ändern oder einstellen.

5) Sie sind damit einverstanden, IBM oder Dritthersteller, die IBM Produkte anbieten, von allen Ansprüchen von Dritten und gegen Dritte, die aufgrund der Nutzung oder Weitergabe Ihrer Anwendung geltend gemacht werden, freizustellen.

6) In der Endbenutzerlizenzvereinbarung für Ihre Anwendung müssen Sie darauf bestehen, dass die DXL-Schemadateien 1) nur zur Aktivierung der Anwendung und sonst zu keinem anderen Zweck verwendet werden, 2) nicht kopiert werden (außer für Sicherungszwecke) und 3) nicht weitergegeben werden. Ihre Anwendung, die eine Kopie der DXL-Schemadateien enthält, muss folgendermaßen gekennzeichnet sein: "Enthält Datendateien von IBM Lotus Domino (c) Copyright IBM Corporation Alle Rechte vorbehalten".

7) Eine Weitergabe der DXL-Schemadateien ist nur im Rahmen der obigen Bedingungen zulässig.


Mit dem Bezug des Programms erhalten Sie möglicherweise gleichzeitig die Berechtigung zur Nutzung von Suchservices oder webbasierten Softwarekomponenten von Drittherstellern (gemeinsam als "Komponenten und Services von Drittherstellern" bezeichnet). Die Komponenten und Services sowie deren zugehörige Markenbezeichnungen (so genannte Brand-Features) werden ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) und ohne Gewährleistung für die Handelsüblichkeit, die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck und die Freiheit von Rechten Dritter zur Verfügung gestellt werden. Die Dritthersteller können den Zugriff auf ihre Komponenten und Services jederzeit und nach eigenem Ermessen sperren. Ihre Nutzung der Komponenten und Services von Drittherstellern kann den Servicebestimmungen (Terms of Service) oder der Endbenutzerlizenzvereinbarung für die betreffenden Services unterliegen, wobei IBM an einer solchen Vereinbarung nicht beteiligt ist.

Wenn Sie das Programmfeature Google Desktop Search einsetzen, müssen Sie die Nutzungsbedingungen unter der genannten Adresse prüfen und diesen Bedingungen zustimmen (http://desktop.google.com/eula.html). Wenn durch Ihre Nutzung des Programms "Google Gadgets" auf Webseiten platziert werden, müssen Sie die "Syndicated Google Gadgets Terms of Service for Webmasters" unter der genannten Adresse prüfen und diesen Bedingungen zustimmen (http://www.google.com/webmasters/gadgets/terms.html).

Wenn Sie das Programmfeature Google Web Search einsetzen, erklären Sie sich damit einverstanden, dass Google, Inc. alle Rechte, Eigentumsrechte und Rechtsansprüche, einschließlich aller zugehörigen geistigen Eigentumsrechte, am Google Web Search Service (unter Einbeziehung der Google Suchmaschinentechnologie und der Google Brand-Features, aber unter Ausschluss von Services, die Google von Drittherstellern lizenziert) besitzt und dass Sie durch die Nutzung dieses Features keine Rechte, Eigentumsrechte und Rechtsansprüche am Google Web Search Service (unter Einbeziehung der Google Suchmaschinentechnologie und der Google Brand-Features) erwerben.

Wenn Sie das Programmfeature Yahoo! Web Search einsetzen, müssen Sie die Servicebedingungen unter der genannten Adresse prüfen und diesen Bedingungen zustimmen (http://info.yahoo.com/legal/us/yahoo/utos/utos-173.html). Bei Nutzung dieses Features in einem Land außerhalb der USA müssen Sie die für das jeweilige Land geltenden Servicebedingungen, die unter der genannten Adresse zu finden sind, prüfen und diesen Bedingungen zustimmen (http://world.yahoo.com/).

Wenn Sie mit den Programmfunktionen Websites oder Anwendungen starten und/oder darauf zugreifen, gelangen Sie unter Umständen auf Websites oder Anwendungen von Drittherstellern. Für den Zugriff auf die Webseiten von Drittherstellern gelten deren Nutzungsbedingungen, und IBM ist für die dort bereitgestellten Inhalte und Services nicht verantwortlich. Wenn Sie auf Anwendungen von Drittherstellern zugreifen, liegt die Beschaffung der erforderlichen Lizenzen in Ihrer Verantwortung. Der Zugriff auf eine IBM Anwendung oder Website unterliegt der für die betreffende Anwendung geltenden IBM Lizenz oder den für die Website geltenden IBM Nutzungsbedingungen.

Sie dürfen die Portletfunktionalität des Programms nur in Verbindung mit Ihrer Nutzungsberechtigung für IBM WebSphere Portal Server als ein "anderes IBM Programm" nutzen oder wenn Sie einen separaten Berechtigungsnachweis für IBM WebSphere Portal-Software besitzen.

- IBM Lotus iNotes for Messaging

Sie müssen für jede Einzelperson, die auf das Programm zugreift, einen Berechtigungsnachweis für IBM Lotus iNotes for Messaging erwerben. Ferner ist für jeden Server, der unten genannt ist und auf den diese Benutzer zugreifen, ein Berechtigungsnachweis erforderlich.

Ein gültiger Berechtigungsnachweis für IBM Lotus iNotes for Messaging berechtigt Sie für Folgendes:

1. Zugriff auf IBM Lotus Domino Messaging Server oder IBM Lotus Domino Enterprise Server über

a) einen auf Standards basierenden Client (POP3, IMAP) und/oder Web-Browser,
b) IBM Lotus iNotes oder
c) IBM Lotus Domino WebMail

zur Nutzung von Anwendungen auf der Basis einer der folgenden unveränderten Vorlagen, die in IBM Lotus Domino Messaging Server oder IBM Lotus Domino Enterprise Server enthalten sind oder mit diesen Programmen geliefert werden: Messaging/Kalender & Terminplanung, persönliches Verzeichnis, persönliches Journal, Diskussion und Dokumentbibliotheken;

2. Nutzung von IBM Lotus Domino Off-Line Services mit einer beliebigen oder allen zuvor aufgelisteten Methoden;

3. Nutzung von IBM Lotus Sametime Limited ausschließlich innerhalb der Programmumgebung 1) zur Unterstützung der integrierten Anwesenheitsanzeige und textbasierten Instant-Messaging-Funktionalität innerhalb einer einzigen Community ohne Änderung der Standardeinstellungen, mit denen das Programm geliefert wurde oder die durch Richtlinien im IBM Lotus Sametime-Server festgelegt sind, und 2) zur Unterstützung des Chat Logging Service Provider Interface. Das Ändern von Standardeinstellungen oder Aktivieren zusätzlicher Funktionen ist nur in Verbindung mit einem gültigen Berechtigungsnachweis für IBM Lotus Sametime gestattet.

Ein gültiger Berechtigungsnachweis für IBM Lotus iNotes for Messaging berechtigt Sie nicht für Folgendes:

1. Zugriff auf IBM Lotus Domino Enterprise Server zur Nutzung anderer Anwendungen als derjenigen, die auf einer der nachfolgend angegebenen Vorlagen basieren, die in IBM Lotus Domino Enterprise Server enthalten sind oder mit diesem Programm geliefert werden: Messaging/Kalender & Terminplanung, persönliches Verzeichnis, persönliches Journal, Diskussion und Dokumentbibliotheken;

2. Zugriff auf IBM Lotus Domino Utility Server;

3. Nutzung von IBM Lotus Notes oder

4. Aktivierung oder Nutzung der Funktionen von IBM Lotus Sametime Limited, die über die Standardeinstellungen hinausgehen, mit denen das Programm geliefert wurde oder die durch Richtlinien innerhalb von IBM Lotus Sametime-Server festgelegt sind. Dazu gehören z. B.: Lotus Sametime Connect-Client, IBM Lotus Sametime-Webkonferenzfunktionen, Zugriff über ein mobiles Endgerät, Verwendung von IBM Lotus Sametime Gateway, Voice-Chat, Video-Chat, Dateiübertragung, Anzeige des geografischen Standorts, IBM Lotus Sametime-Toolkits oder -APIs oder Plug-ins und Anwendungen, die unter Verwendung der speziellen IBM Lotus Sametime-APIs, die in den IBM Lotus Sametime-Toolkits enthalten sind, erstellt wurden. Ausgenommen von dieser Nutzungseinschränkung ist das Chat Logging Service Provider Interface.

- IBM Lotus iNotes for Messaging Limited Use

Alle Rechte, die Ihnen im Rahmen dieser Lizenz für IBM Lotus iNotes for Messaging erteilt werden, sind auch im Programm "IBM Lotus iNotes for Messaging Limited Use" enthalten, mit Ausnahme des Rechts, IBM Lotus Sametime Limited innerhalb der Programmumgebung zu nutzen. Um diese Funktionalität einsetzen zu können, müssen Sie im Besitz eines gültigen Berechtigungsnachweises für IBM Lotus iNotes for Messaging oder IBM Lotus Sametime sein.

- IBM Lotus iNotes for Collaboration

Sie müssen für jede Einzelperson, die auf das Programm zugreift, einen Berechtigungsnachweis für IBM Lotus iNotes for Collaboration erwerben. Ferner ist für jeden Server, der unten genannt ist und auf den diese Benutzer zugreifen, ein Berechtigungsnachweis erforderlich.