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IBM License Information document


LIZENZINFORMATION

Für die Lizenzierung der nachfolgend aufgelisteten Programme gelten zusätzlich zu den 'Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete' die folgenden Bedingungen.

Programmname: IBM InfoSphere MashupHub V2.0
Programmnummer: 5724-V06

Programmname: IBM Lotus Mashups V2.0
Programmnummer: 5724-U69

Programmname: IBM Mashup Accelerator V2.0 with WebSphere Portal Server V6.1.5
Programmnummer: 5724-V33

Programmname: IBM Mashup Center V2.0/IBM Mashup Accelerator V2.0
Programmnummer: 5724-V33

Unterstützungsprogramme

Das Programm wird als Multiproduktpaket lizenziert und enthält weitere Produkte, die zusammen mit dem Programm vertrieben werden ("Unterstützungsprogramme"). Der Lizenznehmer darf die Unterstützungsprogramme nur in Verbindung mit seiner lizenzierten Nutzung des Programms im Rahmen dieser Vereinbarung installieren und nutzen. Die Unterstützungsprogramme dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, die Unterstützungsprogramme zu übertragen oder weiterzuvertreiben. Durch die Bedingungen in der Vereinbarung für das Programm werden die Lizenzbedingungen für die Unterstützungsprogramme unter Umständen ersetzt oder geändert. Im Falle eines Widerspruchs haben die für das Programm geltenden Bedingungen Vorrang vor den Bedingungen der Lizenzvereinbarung, die den Unterstützungsprogrammen beigepackt ist. Wenn das Recht des Lizenznehmers zur Nutzung des Programms abläuft bzw. erlischt, muss der Lizenznehmer die Nutzung der Unterstützungsprogramme einstellen und alle Kopien dieser Programme vernichten oder unverzüglich bei der Stelle zurückgeben, von der er das Programm bezogen hat. Wenn der Lizenznehmer die anderen IBM Programme heruntergeladen hat, sollte er sich an die Stelle wenden, von der er das Programm bezogen hat. Um die Unterstützungsprogramme für eine Nutzung ohne die obigen Einschränkungen zu lizenzieren, sollte sich der Lizenznehmer an den IBM Vertriebsbeauftragten oder an die Stelle wenden, von der er das Programm bezogen hat, um die entsprechenden Lizenzen anzufordern.

Die Begriffsbestimmung für "Unterstützungsprogramme" ersetzt alle früheren Verweise auf "Andere IBM Programme".

Diese Liste enthält die Unterstützungsprogramme, die mit den Programmen lizenziert werden:
I IBM MASHUP CENTER V2.0/IBM MASHUP ACCELERATOR V2.0:
IA. IBM INFOSPHERE MASHUPHUB V2.0:
- IBM Content Integrator V8.5.1
- IBM Data Server Driver for JDBC and SQLJ V3.50
- IBM FileNet Content Manager V4.5.1
- IBM Informix JDBC V3.00.JC3
- IBM Lotus Domino V8.0.1 (for NCSO.jar)
- IBM Tivoli Directory Integrator V7.0
- IBM WebSphere Application Server V7.0.0.5
- IBM WebSphere MQ V7.0
IB. IBM LOTUS MASHUPS V2.0:
- IBM Lotus Widget Factory V1.0.5
- IBM WebSphere Application Server V7.0.0.5
II IBM MASHUP ACCELERATOR V2.0 WITH WEBSPHERE PORTAL SERVER V6.1.5:
IIA. IBM INFOSPHERE MASHUPHUB V2.0:
- IBM Content Integrator V8.5.1
- IBM Data Server Driver for JDBC and SQLJ V3.50
- IBM FileNet Content Manager V4.5.1
- IBM Informix JDBC V3.00.JC3
- IBM Lotus Domino V8.0.1 (for NCSO.jar)
- IBM Tivoli Directory Integrator V7.0
- IBM WebSphere Application Server V7.0.0.5
- IBM WebSphere MQ V7.0
IIB. IBM LOTUS MASHUPS V2.0:
- IBM Lotus Widget Factory V1.0.5
- IBM WebSphere Application Server V7.0.0.5
IIC. WEBSPHERE SERVER PORTAL V6.1.5
III IBM INFOSPHERE MASHUPHUB V2.0:
- IBM Content Integrator V8.5.1
- IBM Data Server Driver for JDBC and SQLJ V3.50
- IBM FileNet Content Manager V4.5.1
- IBM Informix JDBC V3.00.JC3
- IBM Lotus Domino V8.0.1 (for NCSO.jar)
- IBM Tivoli Directory Integrator V7.0
- IBM WebSphere Application Server V7.0.0.5
- IBM WebSphere MQ V7.0
IV IBM LOTUS MASHUPS V2.0:
- IBM Lotus Widget Factory V1.0.5
- IBM WebSphere Application Server V7.0.0.5


Separat lizenzierter Code

Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur Anwendung, wenn sie im Rahmen des geltenden Rechts, dem diese Lizenz unterliegt, als ungültig oder undurchführbar erachtet werden. Jede Komponente in der folgenden Liste wird als "separat lizenzierter Code" eingestuft. IBM stellt dem Lizenznehmer diesen Code unter Lizenz auf der Basis der Bedingungen der geltenden Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller in den NON_IBM_LICENSE-Dateien zur Verfügung, die dem Programm beigepackt sind. Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und IBM unterliegt die Nutzung des gesamten separat lizenzierten Codes durch den Lizenznehmer den Bedingungen der Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller, sofern nachfolgend nichts anderes angegeben ist.

Zukünftige Programmupdates oder Fixes können weiteren separat lizenzierten Code enthalten, der zusammen mit den zugehörigen Lizenzen ebenfalls in einer NON_IBM_LICENSE-Datei aufgeführt ist, die dem Programmupdate oder Fix beigepackt ist. Der Lizenznehmer bestätigt, dass er die Lizenzvereinbarungen in den NON_IBM_LICENSE-Dateien gelesen und akzeptiert hat. Wenn der Lizenznehmer die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht akzeptiert, darf er den separat lizenzierten Code nicht nutzen.

Für ein Programm, das der Lizenznehmer unter den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA) oder den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung (ILAN) bezogen hat, gilt Folgendes: Wenn der Lizenznehmer der ursprüngliche Lizenznehmer des Programms ist und die Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht akzeptiert, kann er in Übereinstimmung mit den Bedingungen im Abschnitt "Geld-zurück-Garantie" in den beiden oben genannten IBM Vereinbarungen und unter Einhaltung der dort angegebenen Frist das Programm zurückgeben.

Hinweis: Ungeachtet der Bedingungen in der Lizenzvereinbarung des Drittherstellers, der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und IBM gilt Folgendes:
(a) IBM stellt den separat lizenzierten Code ohne jede Gewährleistung zur Verfügung;
(b) IBM übernimmt keine Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend) für den separat lizenzierten Code, einschließlich der Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit von Rechten Dritter, die Handelsüblichkeit oder die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck;
(c) IBM ist dem Lizenznehmer gegenüber nicht haftbar und übernimmt keine Verpflichtung, ihn für irgendwelche Schäden hinsichtlich des separat lizenzierten Codes schadlos zu halten, zu entschädigen oder Ansprüche abzuwehren; und
(d) IBM haftet nicht für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden, einschließlich, aber nicht begrenzt auf Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene Einsparungen hinsichtlich des separat lizenzierten Codes.

Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die Gewährleistung und Haftung von IBM für den separat lizenzierten Code in Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den IBM Lizenzvereinbarungen für Deutschland und Österreich angegeben sind.

Hinweis: IBM kann unter Umständen eingeschränkte Unterstützung für separat lizenzierten Code zur Verfügung stellen. Wenn Unterstützung angeboten wird, sind Einzelheiten und zusätzlich geltende Bedingungen in der Lizenzinformation (LI) zu finden.

Diese Liste enthält den separat lizenzierten Code:
SEPARATELY LICENSED CODE FOR IBM WEBSPHERE APPLICATION SERVER V7.0.0.5(AS PART OF SEPARATELY LICENSED CODE FOR BOTH IBM INFOSPHERE MASHUPHUB V2.0 AND IBM LOTUS MASHUPS V2.0):
ACL V1.3.2

SEPARATELY LICENSED CODE FOR IBM WEBSPHERE MQ V7.0 (AS PART OF SEPARATELY LICENSED CODE FOR IBM INFOSPHERE MASHUPHUB V2.0);
GNOME Binding
GTK+ API
GTK+ Binding
GTK+ Binding for Mozilla

Mustermaterial

Das Programm kann Mustercode oder andere Materialien im Quellenformat enthalten, die Programmiertechniken veranschaulichen. Der Lizenznehmer darf diese Materialien nur für den internen Gebrauch kopieren und bearbeiten, sofern eine solche Verwendung den Lizenzrechten unter dieser Vereinbarung entspricht. IBM stellt diese Materialien ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) und ohne Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend) zur Verfügung, einschließlich der Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit von Rechten Dritter, die Handelsüblichkeit oder die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck.

Programmspezifische Bedingungen

A. Die folgenden programmspezifischen Bedingungen gelten für jedes der Programme:

A.1 Das Programm kann Links zu Programmen anderer Anbieter enthalten, die von IBM nur als Bedienkomfort für die Benutzer bereitgestellt werden. Alle Webprogramme, die mit dem Programm verlinkt sind, werden von IBM weder geprüft noch kontrolliert, und IBM ist für den Inhalt der verlinkten Programme oder die in diesen Programmen enthaltenen Links nicht verantwortlich. Die Einbeziehung verlinkter Programme oder des Inhalts eines verlinkten Programms stellt keine Billigung des verlinkten Programms oder seines Inhalts durch IBM dar. In keinem Fall ist IBM Dritten gegenüber haftbar für Schäden, die durch die Erstellung oder Nutzung des Webprogramms eines anderen Anbieters oder durch Informationen oder Materialien, auf die über diese Webprogramme zugegriffen wird, direkt oder indirekt entstehen oder verursacht werden.

A.2 Ungeachtet anderer Bedingungen in der Vereinbarung sind die Lizenzrechte des Lizenznehmers zur Nutzung des Programms davon abhängig, dass der Lizenznehmer mithilfe des Programms nur auf Materialien zugreift und diese verarbeitet, weitergibt oder manipuliert ("Filtern" genannt), wenn er die erforderlichen Rechte zum Filtern der Materialien unter Verwendung des Programms besitzt, weil er (i) Eigentümer dieser Materialien ist oder (ii) ausreichende Rechte zum Filtern der Materialien erworben hat. Der Lizenznehmer gewährleistet ferner, dass wenn er Materialien unter Verwendung des Programms filtert, er tatsächlich die Rechte dazu besitzt.

A.3 Das Programm besteht aus mehreren Komponenten. Einige der Komponenten werden IBM von anderen Anbietern zur Verfügung gestellt ("Separat lizenzierter Code"), andere Komponenten sind "Unterstützungsprogramme" (siehe oben). Sofern in diesem Dokument nicht ausdrücklich angegeben, dürfen die Programmkomponenten nur in der Programmumgebung genutzt werden. Darüber hinaus dürfen die in die Programmkomponenten integrierten Clientfunktionselemente oder der integrierte Code nur in Verbindung mit diesen Komponenten genutzt werden und unterliegen den nachfolgend aufgeführten zusätzlichen Beschränkungen.

A.4 Das Programm ist mit zwei Lizenzoptionen erhältlich:

A.4.1 Lizenzoption auf der Basis der berechtigten Benutzer

Jede Lizenzoption auf der Basis der berechtigten Benutzer umfasst das Programm und die oben aufgeführten Unterstützungsprogramme. Diese Lizenzoption berechtigt den Lizenznehmer zur Installation einer (1) Programmkopie für die Nutzung durch zwanzig (20) berechtigte Benutzer gemäß der Definition in dieser Lizenzinformation. Ein berechtigter Benutzer ist jede Einzelperson mit einer eindeutigen Identität, die zu einem beliebigen Zeitpunkt direkt oder indirekt über eine Reihe von Verbindungen auf das Programm oder eine Programmkomponente zugreift bzw. das Programm oder eine Programmkomponente nutzt. Dazu zählen alle Einzelpersonen, die auf die vom Programm erstellte Ausgabe (wie z. B. Feeds, Datenmashups, Mashupseiten, Spaces oder Widgets) zugreifen oder diese anzeigen, sofern der Zugriff oder das Anzeigen von der Ausführung des Programms abhängig ist oder unterstützt wird (über einen Link oder eine Reihe von Verbindungen). Wurde z. B. ein Datenmashup über einen Link zum Programm erstellt und auf einer Internet- oder Intranet-Website veröffentlicht, dann ist jeder Zugriff auf das Datenmashup und jedes Anzeigen (unabhängig von der Art des Zugriffs auf die Website) ein Zugriff durch einen berechtigten Benutzer, für den eine entsprechende Berechtigung erworben werden muss. Wenn der Lizenznehmer nicht in der Lage ist, den Zugriff auf die berechtigten Benutzer mit gültigen Berechtigungen zu begrenzen und streng zu kontrollieren, berechtigt ihn der Erwerb einer Lizenz unter dieser Lizenzoption nicht zur Veröffentlichung der vom Programm unterstützten Feeds, Datenmashups usw. im Internet oder auf einer Einheit, auf die eine unbekannte und nicht zu kontrollierende Anzahl von Einzelpersonen zugreifen kann. Wenn die Programmnutzung des Lizenznehmers solche Zugriffsmöglichkeiten oder die Bereitstellung für eine größere Zahl von Einzelpersonen (über das Internet oder anderweitig) unterstützt, sollte die Lizenzoption auf der Basis von Prozessor-Value-Units gewählt werden.

Der Lizenznehmer muss eine ausreichende Anzahl von Lizenzoptionen auf der Basis der berechtigten Benutzer erwerben, damit alle berechtigten Benutzer, die auf das Programm zugreifen, über eine Nutzungsberechtigung verfügen. Sollen beispielsweise fünfzig (50) Einzelpersonen Zugriff auf das Programm erhalten, so muss der Lizenznehmer drei (3) Lizenzoptionen erwerben, wodurch bis zu sechzig (60) Einzelpersonen für die Programmnutzung berechtigt werden.

A.4.2 Lizenzoption auf der Basis von Prozessor-Value-Units ("PVUs")

Die Lizenzoption auf der Basis von Prozessor-Value-Units umfasst das Programm und die oben aufgeführten Unterstützungsprogramme.

Die Lizenzoption auf PVU-Basis berechtigt den Lizenznehmer zur Installation und Nutzung einer (1) Programmkopie auf einem (1) Server. Der Lizenznehmer muss für alle Prozessorkerne des betreffenden Servers eine Lizenzoption auf PVU-Basis erwerben.

Die Nutzung des Programms ist auf einen Standalone-Server mit einer angegebenen maximalen Anzahl von Prozessor-Value-Units begrenzt. Die maximale Anzahl der Prozessor-Value-Units auf dem Server kann abhängig vom Typ des Prozessorkerns unterschiedlich sein. Im IBM Express Middleware Licensing Guide kann die maximale Anzahl der Prozessor-Value-Units, die für dieses Programm auf dem Server zulässig ist, festgestellt werden (ftp://ftp.software.ibm.com/software/smb/pdfs/LicensingGuide.pdf).

A.5 KOMPONENTE WEBSPHERE APPLICATION SERVER:

Zum Lieferumfang des Programms gehört ein Teil des Produkts WebSphere Application Server (Application Server).

QUELLCODE: Einige Komponenten des Application Server werden möglicherweise im Quellcodeformat zur Verfügung gestellt. Ungeachtet gegenteiliger Regelungen in dieser Vereinbarung wird Unterstützung nur für die unveränderten Binärcodeversionen der im Application Server-Paket enthaltenen Komponenten zur Verfügung gestellt, und nicht für den Quellcode dieser Komponenten oder die vom Lizenznehmer erstellten Bearbeitungen dieser Komponenten.

B. Programminhalt:

Das Programm IBM Mashup Center/IBM Mashup Accelerator besteht aus den beiden Programmen IBM Lotus Mashups und IBM InfoSphere MashupHub.

Das Programm IBM Mashup Accelerator mit WebSphere Portal Server besteht aus den Programmen IBM Lotus Mashups, IBM InfoSphere MashupHub und WebSphere Portal Server.


Jeder Berechtigungsnachweis für das Programm IBM Mashup Center/IBM Mashup Accelerator berechtigt den Lizenznehmer zur Nutzung der Programme IBM Lotus Mashups und IBM InfoSphere MashupHub in dem Umfang, in dem er Berechtigungen erworben hat, und in Übereinstimmung mit den Bedingungen für die Programme in dieser Lizenz.

Jeder Berechtigungsnachweis für das Programm IBM Mashup Accelerator mit WebSphere Portal Server berechtigt den Lizenznehmer zur Nutzung der Programme IBM Lotus Mashups, IBM InfoSphere MashupHub und WebSphere Portal Server in dem Umfang, in dem er Berechtigungen erworben hat, und in Übereinstimmung mit den Bedingungen für die Programme in dieser Lizenz.

C. Die folgenden zusätzlichen programmspezifischen Bedingungen gelten für das Programm IBM Lotus Mashups (unabhängig davon, ob es als Einzelprogramm oder als Teil von IBM Mashup Center/IBM Mashup Accelerator oder IBM Mashup Accelerator mit WebSphere Portal Server lizenziert wird):

C.1 Das Programm besteht aus einer Reihe von Komponenten, darunter auch Unterstützungsprogramme wie z. B. IBM Lotus Widget Factory. Zu den Komponenten gehören ein browserbasiertes Assembliertool (der Mashup-Builder), ein Katalog, ein Mashup-Server, ein browserbasiertes Widget-Erstellungstool (der Widget-Builder), Dokumentation und Administrationsfunktionen. Kunden mit gültigen Lizenzen für das Programm sind zur Nutzung der gesamten Katalog- und Community-Funktionen berechtigt, um kombinierbare Assets (sog. mashable assets), wie z. B. Widgets, Feeds, Seiten und Spaces, zu verwalten, zu schützen, gemeinsam mit anderen zu nutzen, zu finden und zu registrieren.

C.2 Bei Bezug des Programms auf der Basis von Prozessor-Value-Units ist der Lizenznehmer berechtigt, eine einzelne Kopie von IBM Lotus Mashups auf bis zu fünf (5) Einzelbenutzerworkstations (d. h. Workstations, für die der Lizenznehmer gewährleisten kann, dass das Programm nur von einer einzigen, eindeutig identifizierbaren Person verwendet wird) zu installieren, aber nur zur Erstellung und zum Testen von Mashupseiten, Spaces und Widgets, und nicht zur Verwendung oder Implementierung in einer Produktionsumgebung. Wenn mehrere Benutzer Zugriff auf die Einzelinstanz des Programms auf einer solchen Workstation erhalten sollen, müssen Lizenzen für die entsprechende Anzahl von Prozessor-Value-Units erworben werden.

C.3 Nutzung von IBM Lotus Mashups mit IBM InfoSphere MashupHub

Wenn das Programm zum Erstellen und Anzeigen von Feeds und Feed-Mashups mit IBM InfoSphere MashupHub verwendet werden soll, muss der Lizenznehmer die entsprechende Anzahl von IBM InfoSphere MashupHub-Lizenzen erwerben.

C.4 Nutzung von IBM Lotus Mashups mit IBM WebSphere Portlet Factory

Wenn der Lizenznehmer Widgets unter Verwendung von IBM WebSphere Portlet Factory erstellt, kann das im Rahmen dieser Lizenz lizenzierte IBM Lotus Mashups als lizenzierter IBM WebSphere Portlet Factory-Prozessor für Implementierungszwecke dienen, und der Lizenznehmer kann mit IBM WebSphere Portlet Factory erstellte Widgets auf dem IBM Lotus Mashups-Server implementieren.

C.5 IBM Lotus Widget Factory:

C.5.1 Die Nutzungsrechte der Programmbenutzer umfassen eine unbegrenzte Zahl von Berechtigungen für berechtigte Benutzer von IBM Lotus Widget Factory. Dabei gelten folgende Beschränkungen: (i) Der Benutzer darf IBM Lotus Widget Factory im Rahmen dieser Lizenz nur zur Erstellung, zum Testen und zur Implementierung von Widgetanwendungen für das Programm einsetzen. (ii) Die Erstellung, das Testen und die Implementierung anderer Anwendungen, einschließlich Portlet-, Rich-Client- und Standalone-Webanwendungen, ist dem Benutzer unter dieser Lizenz ausdrücklich untersagt. (iii) IBM Lotus Widget Factory darf auf einem separaten Prozessorkern der Entwicklerworkstations installiert werden. (iv) Mit IBM Lotus Widget Factory entwickelte Anwendungen und/oder Widgets können nur für IBM Lotus Mashups implementiert werden. (v) Die Nutzung von IBM Lotus Widget Factory durch den Lizenznehmer unterliegt den Bedingungen der mit IBM Lotus Widget Factory gelieferten Lizenzvereinbarung, mit Ausnahme der Sonderregelungen in dieser Programmlizenz.

C.5.2 Der Inhalt dieser Lizenzvereinbarung bedeutet nicht, dass eine Beschränkung bei der Nutzung von IBM Lotus Widget Factory besteht, die auf einer gesonderten Vereinbarung zwischen dem Lizenznehmer und IBM (sofern zutreffend) beruht. Dies gilt auch in Bezug auf Lizenzvereinbarungen für frühere Versionen von IBM Lotus Mashups. Die Beschränkungen im vorangehenden Absatz beziehen sich auf die Kopie von IBM Lotus Widget Factory, die zum Lieferumfang des Programms gehört und dieser Lizenzvereinbarung unterliegt.

C.5.3 Im Rahmen dieser Lizenz darf der Benutzer IBM Lotus Widget Factory nur zur Erstellung, zum Testen und zur Implementierung von Widgetanwendungen für das Programm verwenden. Die Erstellung, das Testen und die Implementierung von Nicht-Widgetanwendungen, einschließlich Portlet-, Rich-Client- und Standalone-Webanwendungen, ist dem Benutzer unter dieser Lizenz ausdrücklich untersagt.

D. Die folgenden zusätzlichen programmspezifischen Bedingungen gelten für das Programm IBM InfoSphere MashupHub (unabhängig davon, ob es als Einzelprogramm oder als Teil von IBM Mashup Center/IBM Mashup Accelerator oder IBM Mashup Accelerator mit WebSphere Portal Server lizenziert wird):

D.1 Wenn der Lizenznehmer lediglich einen Berechtigungsnachweis für IBM InfoSphere MashupHub erworben hat, dann darf er die Funktionen oder Features des IBM Lotus Mashups-Angebots oder IBM Lotus Widget Factory sowie deren Komponenten nur nutzen, wenn sie separat zum Lieferumfang von IBM InfoSphere MashupHub gehören.

D.2 Bei Bezug des Programms auf der Basis von Prozessor-Value-Units ist der Lizenznehmer berechtigt, eine einzelne Kopie von IBM InfoSphere MashupHub auf bis zu fünf (5) Einzelbenutzerworkstations (d. h. Workstations, für die der Lizenznehmer gewährleisten kann, dass das Programm nur von einer einzigen, eindeutig identifizierbaren Person verwendet wird) zu installieren, aber nur zum Testen von Feeds und Datenmashups, und nicht zur Verwendung oder Implementierung in einer Produktionsumgebung. Wenn mehrere Benutzer Zugriff auf die Einzelinstanz des Programms auf einer solchen Workstation für Entwicklungszwecke (oder andere Zwecke) erhalten sollen, müssen Lizenzen für die entsprechende Anzahl von Prozessor-Value-Units erworben werden.


D.3 TECHNOLOGY PREVIEW CODE: Technology Preview Code (TPC, Code für Technologievorschau) kann in das Programm oder in Programmupdates integriert sein oder damit verteilt werden. Hinweise auf den TPC sind in der Notices-Datei (oder in einer aktualisierten Notices-Datei, die den Updates beigepackt ist) oder in einer Datei oder in Dateien zu finden, auf die in der Notices-Datei verwiesen wird. Möglicherweise werden Teile des TPC oder der gesamte TPC von IBM nie als Produkt allgemein zur Verfügung gestellt. Der TPC darf nur für interne Bewertungszwecke und nicht in einer Produktionsumgebung verwendet werden. In der Notices-Datei kann ein Bewertungszeitraum angegeben sein. Ist dies der Fall, muss der Lizenznehmer die Nutzung des TPC bei Ablauf des Bewertungszeitraums einstellen und den TPC deinstallieren. Der TPC wird ohne Unterstützung, ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) und ohne Gewährleistung (ausdrücklich oder stillschweigend) zur Verfügung gestellt, einschließlich der Gewährleistung für die Handelsüblichkeit oder die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck. Der TPC darf nicht an Dritte übertragen werden. Der Code kann eine Inaktivierungseinheit enthalten, die verhindert, dass er nach Ablauf des Bewertungszeitraums weiter verwendet werden kann. Es ist dem Lizenznehmer nicht gestattet, die Inaktivierungseinheit oder den TPC zu manipulieren. Der Lizenznehmer sollte entsprechende Vorkehrungsmaßnahmen treffen, um Datenverluste für den Fall zu vermeiden, dass der TPC nicht mehr ausgeführt werden kann.

D.4 IBM Content Integrator-Komponente:

D.4.1 Beschränkte Nutzung von IBM Content Integrator

IBM Content Integrator ("Content Integrator") ist die Bezeichnung für IBM Content Integrator Enterprise Edition, IBM Content Integrator View Services und IBM Content Integrator Connectors.

D.4.1.1 "INHALTSREPOSITORYS" bezieht sich auf eines oder mehrere der folgenden Inhaltsrepository-Programme: IBM DB2 Content Manager, IBM FileNet Content Manager oder Microsoft SharePoint.

Der Lizenznehmer darf Content Integrator nur in Verbindung mit dem Programm und seiner lizenzierten Nutzung der INHALTSREPOSITORYS verwenden. Ungeachtet gegenteiliger Regelungen in dieser Lizenz dürfen nur die Content Integrator-Connectors installiert und verwendet werden, die sich auf ein bestimmtes INHALTSREPOSITORY beziehen ("Spezielle CI-Connectors"). Im Rahmen dieser Lizenz ist es dem Lizenznehmer nicht gestattet, andere als die "speziellen CI-Connectors" zu installieren oder zu verwenden. Die speziellen CI-Connectors dürfen auf so vielen physischen Servern installiert werden, wie zur Unterstützung der lizenzierten Nutzung des jeweiligen INHALTSREPOSITORYS erforderlich sind.

D.4.1.2 Such- und Abruffunktion

Im Rahmen dieser Content Integrator-Lizenz mit beschränkter Nutzung darf der Lizenznehmer Such- und Abruffunktionen nur in den drei oben angegebenen INHALTSREPOSITORYS durchführen.

Folgende Rechte sind unter dieser Content Integrator-Lizenz mit beschränkter Nutzung ausgeschlossen: (1) Zugriff auf Datenquellen außer denjenigen in den INHALTSREPOSITORYS; (2) Verwendung von Content Integrator für den Zugriff auf Datenquellen, für die ein angepasster Connector erstellt werden muss; oder (3) Ausführen von Aktualisierungsfunktionen für andere Datenquellen in anderen Repositorys, einschließlich der INHALTSREPOSITORYS.

D.5 Ferner kommen folgende Beschränkungen zur Anwendung:

D.5.1 Federated Records Management

Content Integrator darf im Rahmen dieser eingeschränkten Lizenz nur zusammen mit IBM Records Management-Anwendungen für den Zugriff auf eine Datenquelle genutzt werden, nicht mit Fremdanwendungen.

D.5.2 Federated Business Process Management

Content Integrator darf im Rahmen dieser eingeschränkten Lizenz nur zusammen mit IBM Business Management-Anwendungen für den Zugriff auf eine Datenquelle genutzt werden, nicht mit Fremdanwendungen.

Damit Content Integrator auch in Verbindung mit Fremdanwendungen für Records Management oder Business Process Management eingesetzt werden kann, muss der Lizenznehmer seinen IBM Vertriebsbeauftragten oder IBM Business Partner gemäß IPLA darüber informieren und eine Volllizenz für Content Integrator erwerben.

D.5.3 IBM Tivoli Directory Integrator-Komponente:

Zum Lieferumfang des Programms gehört IBM Tivoli Directory Integrator 7.0. Der Lizenznehmer ist berechtigt, die IBM Tivoli Directory Integrator Identity Edition von den mitgelieferten Datenträgern zur Synchronisierung von Daten zwischen dem Programm und anderen Datenquellen zu installieren und zu nutzen. Die IBM Tivoli Directory Integrator Identity Edition-Komponenten dürfen auf derselben Maschine installiert und genutzt werden, auf der auch die anderen Programmkomponenten installiert sind, oder auf einer anderen Maschine. Die Nutzung der IBM Tivoli Directory Integrator Identity Edition-Komponenten unterliegt den Bedingungen der mit den Komponenten bereitgestellten Lizenzvereinbarung (mit Ausnahme der Einschränkungen in dieser Lizenz). Diese Komponenten dürfen zu keinem anderen Zweck verwendet werden.



D/N: L-RKAR-7WZREB
P/N: L-RKAR-7WZREB