Erweiterte Offenlegungspflichten gem. Solvabilitätsverordnung der IBM Deutschland Kreditbank GmbH
Die Solvabilitätsverordnung sieht Vorschriften zur "erweiterten" Offenlegung vor. Die Offenlegung bezieht sich auf die Geschäfts- und Risikopolitik und unterteilt sich im Wesentlichen in vier Kategorien: den Anwendungsbereich der neuen Eigenkapitalvereinbarung, die Eigenkapitalstruktur, die Risikobeurteilungs- und Risikomanagementverfahren sowie die Eigenkapitalausstattung.
Dadurch sollen die Marktdisziplin gestärkt werden und die Institute veranlasst werden, ihre Marktstrategie, ihre Risikosteuerung und ihr internes Risikomanagement zu verbessern.
In der folgenden pdf-Datei legt die IBM Deutschland Kreditbank GmbH die geforderten Punkte offen.