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Offenlegungspflichten


 

Erweiterte Offenlegungspflichten gem. Solvabilitätsverordnung der IBM Deutschland Kreditbank GmbH

Die Solvabilitätsverordnung sieht Vorschriften zur "erweiterten" Offenlegung vor. Die Offenlegung bezieht sich auf die Geschäfts- und Risikopolitik und unterteilt sich im Wesentlichen in vier Kategorien: den Anwendungsbereich der neuen Eigenkapitalvereinbarung, die Eigenkapitalstruktur, die Risikobeurteilungs- und Risikomanagementverfahren sowie die Eigenkapitalausstattung.

Dadurch sollen die Marktdisziplin gestärkt werden und die Institute veranlasst werden, ihre Marktstrategie, ihre Risikosteuerung und ihr internes Risikomanagement zu verbessern.

In der folgenden pdf-Datei legt die IBM Deutschland Kreditbank GmbH die geforderten Punkte offen.

Für mehr Informationen

Disclosure IBM Kreditbank Offenlegungspflichten der IBM Kreditbank 181KB
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